DMRZ bietet Abrechnungslösungen für Hebammen

Vorteile für Hebammen und Entbindungshelfer

  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Softwareinstallation erforderlich
  • Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung

Jetzt kostenlos testen >

Privat Gebührenordnung Hamburg ist hinterlegt

Privat Gebührenordnung Hamburg ist hinterlegt

Hamburg erhält eine eigene Privat-Gebührenordnung. Diese basiert auf der Gebührenordnung für Hebammen vom 01.07.2010, wird aber nur noch nach dem einfachen Satz abgerechnet.

Die Gebührenordnung für Hebammen und Entbindungspfleger vom 18. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 455) wird wie folgt geändert:

1. Paragraph 1 wird wie folgt geändert:

Für Hebammen ist eine neue Privat-Gebührenordnung für Hamburg hinterlegt worden1.1 Hinter Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: (3) Für Geburten in von Hebammen oder Entbindungspflegern geleiteten Einrichtungen sind die Betriebskosten pauschal mit dem einfachen Satz abzurechnen. Mit den pauschalen Betriebskosten werden alle für die notwendige Versorgung der Selbstzahlerin unmittelbar vor, während und nach der Geburt sowie für die Betreuung des Neugeborenen während und unmittelbar nach der Geburt notwendigen Kosten vergütet, soweit sie nicht durch persönliche Leistungserbringung der Hebamme oder des Entbindungspflegers nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung abzurechnen sind.

1.2 Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden Absätze 4 bis 6.

1.3 Der neue Absatz 5 erhält folgende Fassung: (5) Der einfache Satz der Gebühren und des Wegegeldes ist zu berechnen, wenn die Zahlung auf Grund des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert am 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112, 1123), in der jeweils geltenden Fassung oder des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023), zuletzt geändert am 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856, 1875), in der jeweils geltenden Fassung erfolgt.

Kostenlose Inklusivleistungen

Kostenlose Inklusivleistungen beim DMRZ

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


Jetzt kostenlos testen >

Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Flyer für Hebammen

Flyer mit Abrechnungstipps für Kurkliniken und Burbetriebe

Flyer für Hebammen und Geburtshelfer

Sie bieten Hebammen und Geburtshilfeleistungen? Dann erhalten Sie in diesem Flyer wertvolle Tipps zur kostengünstigen Abrechnung mit den Kostenträgern.

Hebammenflyer herunterladen
Download, PDF (1,1 MB)

Login

Passwort vergessen?
Neu anmelden

© 2008-2012 DMRZ GmbH Sitemap ι RSS ι Impressum ι Nutzungsbedingungen ι Datenschutzerklärung ι Suche ι Google-Sitemap

Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):

Pflege ι Ärzte (Selektivverträge) ι Heilmittel ι Hilfsmittel ι Krankentransport ι Hebammen ι Rehabilitationssport ι Mobilitätshilfe ι Inkontinenz ι Verbände