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kostenloses Whitepaper für Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Behindertenfahrdienste

Anleitung zur Abrechnung von Krankentransporten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen

Düsseldorf, den 09. Dezember 2009: Das Deutsche Medizinrechenzentrum hat ein kostenloses Whitepaper zu den "Grundlagen der elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V" veröffentlicht. Das Dokument beschäftigt sich damit, wie Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Behindertenfahrdienste Rechnungskürzungen von Seiten der Krankenkassen vermeiden. Der Hintergrund: Werden weiterhin Papierabrechnung an die Kostenträger geschickt, drohen diese mit Rechnungskürzungen von bis zu fünf Prozent. Das Whitepaper beantwortet alle Fragen zum DTA-Verfahren und kann kostenlos unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden.

Mittlerweile haben mehr als die Hälfte aller Bundesländer die elektronische Abrechnung (DTA) von Krankentransporten zur Pflicht gemacht. Wer nach Einführung der DTA weiter seine Transportscheine auf dem Papierweg mit den Kostenträgern abrechnet, dem drohen Rechnungskürzungen von bis zu 5%. Das gilt es zu verhindern, denn in vielen Fällen sind Umsatzeinbußen in dieser Höhe für viele Transportbetriebe existenzbedrohend. Die Hintergründe, Fallstricke, Vorteile und die technische Durchführung der elektronischen Abrechnung erklärt jetzt ein kostenloses Whitepaper des Deutschen Medizinrechenzentrums. Gespickt mit vielen Tipps und Tricks sowie Anleitungen zum richtigen Ausfüllen der Transportscheine, gibt dieses Dokument einen ausführlichen Einblick in die elektronische Abrechnung. Antworten auf alle Fragen bb Kostenübernahme und Zuzahlung, Tarifkennzeichen oder Positionsnummern. Das Whitepaper gibt Antworten auf alle offenen Fragen. Interessant sind auch die Ausführungen zur Rückläuferbearbeitung und zur Vorfinanzierung. Wer sich beispielsweise durch einen 24-Monats-Vertrag an ein Abrechnungszentrum bindet, weil er glaubt, dass ihm dort die Bearbeitung stornierter Rechnungen abgenommen wird, der kann sich irren. Auch bei der Vorfinanzierung (Factoring) sollten Sie genau nachrechnen, denn nicht selten bekommen Sie das Geld zu Zinssätzen von über 20 Prozent geliehen. Wer also genau wissen möchte, wie er der elektronischen Abrechnung begegnet, der sollte auf keinen Fall auf die Lektüre des kostenlosen Whitepapers verzichten. Wer die dort aufgeführten Tipps umsetzt, der spart bares Geld und stellt eine gesetzeskonforme Abrechnung mit den Krankenkassen sicher.

Hier gehts zum Whitepaper

Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH - Pressekontakt
René Gelin
Wiesenstraße 21
40549 Düsseldorf
Telefon +49.211 6355 3980
Fax +49 211 6355 9080
E-Mail gelin(at)dmrz.de

Über das Deutsche Medizinrechenzentrum

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur Abrechnung mit den Krankenkassen zu Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 Prozent erhoben.

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Rechtliche Hinweise: *zzgl. MwSt. = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern
** = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife.