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21. Januar 2008: Bei der elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen gibt es ab dem 1.Februar 2008 eine einschneidende Änderung für alle sonstigen Leistungserbinger. Die neue Technische Anlage in der Version 6.0 (TA 6) will für mehr Klarheit bei der Abrechnung sorgen und die Rechnungsprüfung vereinfachen. Wer als Leistungserbinger elektronisch nach § 302 SGB V abrechnet und nicht auf die neue Version umsteigt, dessen Rechnungen werden ab dem 1. Februar von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlt. Doch wie klappt das Update und was kostet der Service? Wir haben mit Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) gesprochen und wollten wissen, wie Leistungserbinger ab Februar mit den gesetzlichen Kassen abrechnen und auf was sie achten müssen, damit die eingereichten Rechnungen auch weiterhin bezahlt werden.
Thomas Gazda: Mit der TA6 werden die Daten erstmals abhängig von den Leistungserbringergruppen übermittelt. Beispielsweise unterscheiden sich dann Inhalt und Aufbau der elektronischen Abrechnungsdaten für Hilfsmittel, die von Sanitätshäusern abgerechnet werden, von Abrechnungsdaten für Heilmittel von Physiotherapeuten. Abhängig von der Leistungserbringergruppe müssen daher auch recht unterschiedliche Werte an die Kostenträger übermittelt werden. Dabei handelt es sich um eben jeweils die Daten, die nur für die jeweilige Leistungserbringergruppe interessant sind.
Thomas Gazda: Die Umstellung betrifft alle sonstigen Leistungserbringer, die im Rahmen von §301a und §302 SGB V abrechnen.
Thomas Gazda: Das ist schwer zu sagen. Die neue Version schafft zwar mehr Klarheit, welche Daten für die jeweilige Leistungserbringergruppe nicht übermittelt werden müssen, dennoch bestehen innerhalb der spezifischen Leistungserbringerdaten noch einige Interpretationsfreiräume. Beim Test mit den verschiedenen Prüfstellen ist uns schon jetzt aufgefallen, dass die formale Plausibilitätsprüfung zwischen den Unternehmen variiert. Erfahrungsgemäß werden die formalen Plausibilitätsprüfungen im Laufe der Zeit immer schärfer. Wir können schnell reagieren, ohne unsere Kunden mit Updates zu belästigen.
Thomas Gazda: Diese Frage sollte sich jeder Leistungserbinger unbedingt stellen, denn ab dem 01.02.2008 werden keine Dateien im alten Format nach TA5 mehr von den Kostenträgern angenommen; d.h. diese Rechnungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt.
Thomas Gazda: Wer mit einer herkömmlichen Abrechnungssoftware arbeitet, muss sicherstellen, dass das entsprechende Update auf die TA6 rechtzeitig eingespielt wird. Je nach Lösung kann der Umstieg variieren, darum kümmern müssen sich die Leistungserbinger aber in jedem Fall selbst.
Thomas Gazda: Ich möchte unsere Lösung an dieser Stelle nicht über alle Maßen loben, doch es steht fest, dass wir derzeit das einzige Abrechnungszentrum sind, mit dem man als Leistungserbinger direkt per Internet und dem Internet-Browser abrechnen kann. Alle Updates sind hier inklusive, d.h. weder mit Kosten noch mit Aufwand für unsere Kunden verbunden. Da die Software zentral auf unseren Servern läuft, nehmen wir notwendige Updates selber vor – ohne Aufwand für unsere Kunden. Das gilt auch für zukünftige Änderungen an der TA.
Thomas Gazda: Die neue Technische Anlage in der Version 6.0 sieht eine Aufteilung in so genannte "Basissegmente" und "Individualsegmente" vor. Die Basissegmente sind Daten, die unabhängig von der Leistungserbringergruppe übermittelt werden, während die Individualsegmente die spezifischen Daten je nach Leistungserbringergruppe enthalten. Ebenfalls angegeben werden muss jetzt die sogenannte Betriebsstätten-Nummer. Diese ist auf neueren Rezepten des Verordners aufgedruckt. Das ist sozusagen die Filialnummer des Verordners mit dessen Hilfe die Kassen kontrollieren können, an welchem Ort welche Leistung erbracht wurde.
Thomas Gazda: Wie bereits erwähnt gibt es immer noch große Interpretationsfreiräume in der Schnittstellendefinition. Das führt dazu, dass die verschiedenen Prüfstellen unterschiedliche Anforderungen an die Inhalte der Dateien haben können. In der Praxis haben wir das auch bereits bei den Testläufen mit den verschiedenen Prüfstellen festgestellt.
Thomas Gazda: Die Frage ist aus unserer Sicht sehr leicht zu beantworten. Am besten sie werden Kunden beim Deutschen Medizinrechenzentrum. Das gleiche gilt auch für alle Sonstigen Leistungserbinger, die einfach abrechnen möchten, ohne viel Zeit, Nerven und Aufwand in Software-Updates in Kauf zu nehmen.
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH - Pressekontakt
René Gelin
Wiesenstraße W21
40549 Düsseldorf
Telefon +49.211 6355 3980
Fax +49 211 6355 9080
E-Mail gelin(at)dmrz.de
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur Abrechnung mit den Krankenkassen zu Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 Prozent erhoben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

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