Physiotherapirleistungen per DTA mit dem DMRZ abrechnen

Ihr Nutzen als Physiotherapeut

  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Softwareinstallation erforderlich
  • Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen oder zeitliche Bindung

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Elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) für Physiotherapeuten

Physiotherapie und Massagen für nur 0,5 % mit den Krankenkassen abrechnen

Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen? Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Sie als Physiotherapeut oder Masseur bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Das Beste ist aber: Sie zahlen nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter. Nutzen Sie ohnehin schon eine Branchensoftware, kann problemlos eine Schnittstelle zur DMRZ-Plattform eingerichtet werden. So rechnen Sie noch komfortabler ab.

Was kann ich mit der Krankenkasse abrechnen?

Als Physiotherapeut oder Masseur haben Sie sowohl Patienten, die Ihre Leistungen direkt bezahlen, als auch solche, die auf Verordnung des Arztes bei Ihnen in Behandlung sind. Wurde eine Physiotherapie vom Arzt verordnet, erstattet die Krankenkasse des Patienten meist den Großteil der angefallenen Kosten, unabhängig davon, ob z. B. Lymphdrainage, Craniosacrale Therapie, Massage oder eine andere Therapie verordnet wurde. Um Ihren Aufwand erstattet zu bekommen, müssen Sie der Krankenkasse des Patienten eine Rechnung schreiben und dessen Verordnung mit einreichen - am besten in elektronischer Form per Datenträgeraustausch.

Neue Verträge hinterlegt

Unsere Softwareentwickler hinterlegen Ihre Vergütungsvereinbarungen kostenlos auf der DMRZ-Plattform.

Aktuell wurden für Physiotherapeuten Verträge mit der AOK Sachsen-Anhalt, der LKK bundesweit sowie dem vdek Ost und West hinterlegt.
Zu den neuen Verträgen

So geht's

Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.  

Ihr Nutzen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

DMRZ Tarifrechner: So viel sparen Sie!

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Rechnungssumme
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Nettobetrag
Nettobetrag
Nettobetrag Krankenkassen
DMRZ Sparbetrag
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Kundenmeinungen

"Das DMRZ kann ich weiterempfehlen, weil die Abrechnung sehr einfach und der Support außerordentlich gut ist! Vielen Dank dem Team dafür!"

Reha- & Sportverein Grögenau e. V., Melle
Renate Augstein

alle Kundenreferenzen

Tipp: Heilmittelverordnungen splitten

Zwischen den Jahren: HeilmittelVO splitten

Die Vereinigte IKK fordert für Heilmittelverordnungen, bei denen Leistungen zwischen den Jahren stattgefunden haben, eine Splittung der Abrechnungen.

Heilmittel Verordnungen splitten

Beginn des Zahlungsziels

...nach Eingang aller Unterlagen

Nachdem Sie Ihre Rechnungen versendet haben, sollte Ihr Geld spätestens nach 28 Tagen auf Ihrem Konto eingehen. So sieht zumindest das Zahlungsziel der meisten Kranken- und Pflegekassen aus. Aber was bedeutet das genau, "nachdem die Rechnungen versendet wurden"?

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