Die DMRZ Software, die Ihre Pflegeleistungs-Abrechnung vereinfacht

Einfach genial

  • Alle Leistungen nach §§105 SGB XI und 302 SGB V abrechnen
  • Schnelle Auswahl durch hinterlegte Verträge
  • Komfortables Kalendermodul
  • Der  Leistungsnachweis und die Ansicht im System gleichen sich – dadurch finden Sie sich schneller zurecht
  • Automatische Berechnung der Leistungen

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Abrechnung von Pflegedienstleistungen mit den Kostenträgern

Für nur 0,5 % mit den Kostenträgern abrechnen

Für die DTA-Abrechnung mit den Kostenträgern zahlen Sie nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Weitere Kosten fallen im Rahmen der Softwarenutzung nicht an.

Sie können die kostenlose Pflegesoftware des DMRZ um das Abrechnungsmodul erweitern, um Ihre in der Software bereits geplanten Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA). Es können sowohl Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI als auch häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 302 SGB V abgerechnet werden.

Welche Vorteile bietet die Abrechnung über das DMRZ?

Auf der DMRZ-Plattform finden Sie auf Ihre Leistungen zugeschnittene Eingabemasken, die Sie einfach durch den Abrechnungsprozess führen. Sie können alle Leistungen nach §§ 105 SGB XI und 302 SGB V abrechnen. Die zur Abrechnung nötigen Verträge mit den Kostenträgern sind komplett im Online-System hinterlegt, so dass die Abrechnung für Sie zum Kinderspiel wird. Durch die im System hinterlegten Vertragsdaten errechnet die DMRZ-Pflegesoftware dabei automatisch den Preis der Leistungen.

Zur Kontrolle werden alle eingegebenen Daten in einem Kalender ausgegeben, der wie Ihr Leistungsnachweis aufgebaut ist. Durch die einheitliche Gestaltung finden Sie Ihre Termine in Ihrem Abrechnungsmodul schnell wieder. Haben sich Termine geändert, können Sie diese im Kalender
ändern und nachbearbeiten.

Warum muss ich elektronisch abrechnen?

Für Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen sie häusliche Krankenpflege nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. Mit der integrierten Abrechnungslösung in unserer Pflegesoftware können Sie sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI als auch § 302 SGB V nach dem geforderten DTA-Verfahren abrechnen. Rechnungskürzungen gehören somit der Vergangenheit an.

Abrechnung mit den Kostenträgern in 2 Minuten

Sobald Sie sich auf unserer Internetplattform registriert und Ihr erstes Guthaben aufgeladen haben, können Sie sich über die Webseite www.dmrz.de einloggen und auf die Abrechnungsmaske zugreifen. In nur 2. Schritten lassen sich einfach und komfortabel Rechnungsläufe erstellen.

1. Rechnungslauf starten

Aus der Abrechnungsfall- Übersicht können Sie mit nur einem Klick die Abrechnung starten und den elektronischen Versand der Rechnung durch das DMRZ an die Kostenträger veranlassen. Klicken Sie auf 'Erstellen oder starten Sie den Rechnungslauf nur für bestimmte Kostenträgern oder Versicherte. Die Rechnungen werden pro Kostenträger zusammengefasst, automatisch sortiert und als Sammelrechnung für Sie zusammengestellt. Die Rechnungen werden sofort automatisch elektronisch an die Kostenträger übermittelt. Schnell und einfach

2. Drucken und Versenden

Und nun zum letzten Schritt! Drucken Sie sich in der Maske 'Rechnungen' alle erzeugten Sammelrechnungen schnell und einfach aus. Legen Sie anschließend die Rechnungen mit Ihren Urbelegen (Verordnungen, ggfs. Genehmigungen) zusammen in einen Umschlag und versenden Sie diese an die Kostenträger. Den Rechnungsempfänger hat das DMRZ natürlich für Sie ermittelt und ist auf Rechnung und Begleitzettel ausgewiesen. Nach spätestens 30 Tagen sollten Sie die Zahlung der Kostenträgers erhalten!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Broschüre für Pflegedienste

Broschüre für Pflegedienste

Die Broschüre gibt Pflegediensten einen Überblick über die kostenlose DMRZ Pflegesoftware und beschreibt die Module Abrechnung, Pflegeplanung und Dokumentation, Tourenplanung und Dienstpläne sowie mobile Erfassung.

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Viel Arbeit mit Ihren Zuzahlungsrechnungen? Das ist jetzt Geschichte! Der Informationsflyer zum DMRZ- Rechnungsservice enthält die wichtigsten Infos zur Funktionsweise, den Konditionen und den Vorteilen dieses Angebots.

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Rückläuferbearbeitung beim DMRZ

Rückläuferbearbeitung Fehlerkorrektur

Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur. Haben Sie beispielsweise einen Beleg falsch eingereicht und wissen nicht, wo der Fehler liegt, dann rufen Sie unsere Hotline an. Wir helfen Ihnen bei der Klärung des Problems weiter. Unsere Experten stehen in ständigem Kontakt mit den Kostenträgern, und können Ihnen dort auch den geeigneten Ansprechpartner vermitteln. Bei der nächsten Abrechnung rechnen Sie den Rückläufer dann einfach nochmal ab. So einfach ist das.

Rückläuferbearbeitung Details

Mit allen Kostenträgern abrechnen

Das DMRZ rechnet mit alen Krankenkassen und übrigen Kostenträgern ab.

Beim DMRZ haben Sie die Möglichkeit, mit allen gesetzlichen Kostenträgern per DTA abzurechnen. Und das für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Für DMRZ-Kunden übernehmen wir die Anmeldung zur Abrechnung bei den gesetzlichen Kostenträgern kostenfrei. Sie brauchen sich also nicht schriftlich für den Datenaustausch mit den Kostenträgern anzumelden.

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