Abrechnung mit und ohne die Nutzung der DMRZ-Pflegesoftware möglich
Für nur 0,5 % mit den Kostenträgern abrechnen
Sie können die kostenlose Pflegesoftware des DMRZ um das Abrechnungsmodul erweitern, um Ihre in der Software bereits geplanten Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA). Es können sowohl Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI als auch häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 302 SGB V abgerechnet werden. Für die Abrechnung zahlen Sie nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Weitere Kosten fallen im Rahmen der Softwarenutzung nicht an. Übrigens: Wenn Sie als Pflegedienst nur mit dem DMRZ abrechnen möchten, die Software aber nicht in Anspruch nehmen wollen, dann ist auch das möglich.
Welche Vorteile bietet die Abrechnung über das DMRZ?
Auf der DMRZ-Plattform finden Sie auf Ihre Leistungen zugeschnittene Eingabemasken, die Sie einfach durch den Abrechnungsprozess führen. Sie können alle Leistungen nach §§ 105 SGB XI und 302 SGB V abrechnen. Die zur Abrechnung nötigen Verträge mit den Kostenträgern sind komplett im Online-System hinterlegt, so dass die Abrechnung für Sie zum Kinderspiel wird. Durch die im System hinterlegten Vertragsdaten errechnet die DMRZ-Pflegesoftware dabei automatisch den Preis der Leistungen.
Die übersichtliche Kalenderfunktion in der Pflegesoftware des DMRZ erleichtert sowohl die Abrechnung mit den Kostenträgern als auch die Pflegeplanung.
Screenshot der Kalenderausgabe der RechnungenZur Kontrolle werden alle eingegebenen Daten in einem Kalender ausgegeben, der wie Ihr Leistungsnachweis aufgebaut ist. Durch die einheitliche Gestaltung finden Sie Ihre Termine in Ihrem Abrechnungsmodul schnell wieder. Haben sich Termine geändert, können Sie diese im Kalender ändern und nachbearbeiten.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen sie häusliche Krankenpflege nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. Mit der integrierten Abrechnungslösung in unserer Pflegesoftware können Sie sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI als auch § 302 SGB V nach dem geforderten DTA-Verfahren abrechnen. Rechnungskürzungen gehören somit der Vergangenheit an.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Schritt für Schritt Anleitung zur Abrechnung
Kostenlose Inklusivleistungen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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