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Pflegegeld 2015 - Sätze laut Verabschiedung der Pflegereform 2015 vom 17.10.2014

Pflegegeld 2014 / 2015

Wichtige Informationen zum Pflegegeld 2015 für die ambulante Pflege. Mit der Verabschiedung des neuen Pflegegesetztes werden zum 1. Januar 2015 höhere Sätze des Pflegegeldes und der Sachleistungen in Kraft treten. Wir zeigen Ihnen, was sich verändert hat und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die veränderten Sätze des Pflegegeldes. Alle Veränderungen / Erhöhungen haben wir übersichtlich für Sie aufgeführt.

 

Pflegegeld nach § 37 SGB XI – für 2021, 2022, 2023 und 2024

Pflegegrad 2021 (monatlich) 2022 (monatlich) 2023 (monatlich) 2024 (monatlich)
Pflegegrad 1 0 € 0 € 0 € 0 €
Pflegegrad 2 316 € 316 € 316 € 332 €
Pflegegrad 3 545 € 545 € 545 € 572 €
Pflegegrad 4 728 € 728 € 728 € 764 €
Pflegegrad 5 901 € 901 € 901 € 946 €

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI – für 2021, 2022, 2023 und 2024

Pflegegrad 2021 (monatlich) 2022 (monatlich) 2023 (monatlich) 2024 (monatlich)
Pflegegrad 1 125 €* 125 €* 125 €* 125 €*
Pflegegrad 2 689 € 724 € 724 € 760 €
Pflegegrad 3 1.298 € 1.363 € 1.363 € 1.431 €
Pflegegrad 4 1.612 € 1.693 € 1.693 € 1.778 €
Pflegegrad 5 1.995 € 2.095 € 2.095 € 2.200 €
* per Entlastungsbeitrag        

Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistung

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepfleget werden. Beratungsbesuche der Pflegefachkräfte sollen dieses Angebot unterstützen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte angemessen versorgt wird.

Was sind Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegediensten rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.
Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind 2017 zu den ambulanten und teilstationären Leistungen ergänzend die Entlastungsleistungen dazugekommen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden?

Sog. Kombinationsleistungen sind dann möglich, wenn der zu Pflegende durch Angehörige und einen häuslichen Pflegedienst zuhause gepflegt wird. In diesem Fall reduziert sich das die volle Höhe des Pflegegeldes auf das anteilige Pflegegeld. Die Faustformel zur Berechnung des verringerten Pflegegeldes basiert darauf, dass der Anspruch auf Pflegegeld sich um den Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Pflegesachachleistungen verringert.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 hat 2018 Anspruch auf monatlich 1612 Euro Sachleistungen für ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder auf das volle Pflegegeld von 728 € Euro bei Pflege durch Angehörige. Nimmt er 60 Prozent (d. h. 967,20 Euro) der Sachleistungen in Anspruch, stehen ihm dann noch 40 Prozent seines Pflegegeldes zu, also 40% von 728 Euro = 436,80 Euro, über die er frei verfügen kann.

Müssen Pflegegelder versteuert werden?

Laut § 3 Nr. 1a Einkommenssteuergesetz EStG, sind Pflegegelder nicht steuerpflichtig. Für Angehörige ist die häusliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eines Familienmitgliedes in Höhe des an den Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldbetrages steuerfrei.

Pflegegeld für Hartz-IV Bezieher

Auch Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich über die Jobcenter pflegeversichert, die die Beiträge an die Pflegekasse abführen. Kostenstellen der Pflegeabrechnung sind normalerweise die Sozialämter. (Diese Kostenstellen sind für die Abrechnung der Pflegesachleistungen durch die Pflegedienste im DMRZ.de System hinterlegt).

Mit Beginn 2015 werden die Unterschiede in der Leistungshöhe zwischen den Sachleistungen nach § 36 SGB XI und denen der Tagespflege nach § 41 SGB XI aufgehoben.

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