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Düsseldorf, den 30.11.2011: Städte und Kreise haben die Aufgabe, behinderten Menschen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und in diesem Rahmen die Mobilität im Nahbereich sicher zu stellen (die sog. Mobilitätshilfe bzw. Mobilitätshilfen). Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) hat nun ein einfaches und günstiges System entwickelt, mit dem die Mobilitätshilfen abgerechnet, verwaltet und geplant werden können.
Ontrabio heißt das System der Internet-Abrechnungsplattform des DMRZ (www.dmrz.de), mit dem Kommunen die vorgeschriebenen Mobilitätshilfen für schwerstbehinderte Menschen effizient abrechnen, dokumentieren, kontrollieren und so den Personenverkehr im Sinne der behinderten Menschen vereinfachen können. Das Prinzip des DMRZ-Systems ist sehr einfach: Die von der Stadt beauftragten Beförderungsunternehmen erfassen die Leistungen zur Mobilitätshilfe auf der Online-Abrechnungsplattform des DMRZ im Internet. Einmal im Monat werden vom DMRZ-System auf Grundlage der eingegebenen Fahrten im Rahmen der Mobilitätshilfen dann Rechnungen im PDF-Format generiert, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialverwaltungen direkt im DMRZ-System eingesehen werden können. Beide Parteien, sowohl die Fahrdienste als auch die Kommune, bekommen dabei einen speziellen Zugang zum DMRZ-Online-System und können sich so über den aktuellen Stand der bereits geleisteten Mobilitätshilfen informieren. Mit einem PIN-TAN-Verfahren loggen sich diese, ähnlich wie beim Online-Banking, in das DMRZ-System ein. Nötig dazu sind lediglich ein Internetzugang und ein Browser. Erste Kundin des DMRZ für die Organisation der Mobilitätshilfen ist die Stadt Karlsruhe, die das System seit Januar 2010 erfolgreich einsetzt.
Da beim DMRZ eine zentrale Datenbank genutzt wird, kann das System jederzeit Auskunft über die Mobilitätshilfe-Kontingente der Fahrgäste geben. Der Unternehmer kann bei der Buchung einer Fahrt also direkt sehen, ob die Fahrt aufgrund der im Quartal zur Verfügung stehenden Mobilitätshilfe-Fahrten noch möglich ist. Damit eine volle Kontrolle über den aktuellen Stand der bereits genutzen Mobilitätshilfen möglich und ein Missbrauch des Systems unmöglich ist, muss der Fahrgast jede Fahrt mit einer TAN-Nummer bestätigen. Dies wird durch das I-TAN Verfahren (bekannt vom Online-Banking), eine Art elektronische Ersatzunterschrift, erreicht. Für jede Fahrt muss der Fahrgast also dem Beförderungsunternehmen eine TAN-Nummer für die Nutzung der Mobilitätshilfen mitteilen – er „unterschreibt“ damit den Beleg. Die Liste selbst hält er geheim. Der Clou: Durch die Nutzung eines Online-Systems können die TAN-Nummern auch per Mobiltelefon vom Beförderungsunternehmen eingeben werden. Kommt es also zu einer spontanen Fahrt, ruft der Fahrdienst mit seinem Handy eine spezielle Internetseite des DMRZ auf, trägt dort die TAN-Nummer ein, die er zuvor vom Fahrgast genannt bekommen hat, und bucht die Mobilitätshilfe-Fahrt ein.
Durch den Einsatz des DMRZ-Systems Ontrabio sparen Kommunen viel Geld bei der Planung und Abrechnung der Mobilitätshilfen, da sowohl die Infrastruktur bereits vorhanden ist und auch keine Lizenzkosten anfallen. Ontrabio kann sowohl von den Fahrdiensten, Patienten und den Kommunen einfach und sicher im Browser genutzt werden (Abruf der Daten zu gewährten Mobilitätshilfen). Selbst auf mobilen Endgeräten lässt sich Ontrabio lizenzkostenfrei für die Organisation der Mobilitätshilfen nutzen. Wer mehr über das DMRZ-System erfahren will, der bekommt unter der Internet-Adresse www.dmrz.de/ontrabio mehr Informationen zur Nutzung und Implementierung der Mobilitätshilfen.
Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Der Grad persönlicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit misst sich heutzutage in hohem Maße an der Mobilität des Einzelnen. Menschen mit Behinderungen haben auch den Wunsch, mobil zu sein, um diesen Bedürfnis zu entsprechen, wurden die Mobilitäshilfen ins Leben gerufen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ist für diese Personengruppe jedoch häufig eingeschränkt. Wegen Art und Schwere der jeweiligen Behinderung ist eine Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht oder nicht überall möglich (und genau hier greift die Mobilitätshilfe). Zahlreiche Stadt- und Landkreise bieten daher einen Beförderungsdienst im Rahmen der Mobilitätshilfe für schwerstbehinderte Menschen an, um deren Teilhabe - zumindest im Nahbereich - sicherzustellen. Die Ausgestaltung eines solchen Mobilitätsangebotes ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Sowohl die Anzahl der Sozialfahrten der Mobilitätshilfen, der Fahrradius der Mobilitätshilfen, die Höhe der Eigenleistung an den Mobilitätshilfen oder die Teilnahmevoraussetzungen zur Erlangung der Mobilitätshilfen als auch die zur Verfügung stehenden Fahrdienste und Fahrzeuge zur Umsetzung der Mobilitätshilfe sowie die Abrechnungsmodalitäten hängen von regionalen Faktoren ab, insbesondere der Grad an Barrierefreiheit des ÖPNV ist mitentscheidend.
So funktioniert OnTrabioDeutsches Medizinrechenzentrum GmbH - Pressekontakt
René Gelin
Wiesenstraße W21
40549 Düsseldorf
Telefon +49.211 6355 3980
Fax +49 211 6355 9080
E-Mail gelin(at)dmrz.de
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur Abrechnung mit den Krankenkassen zu Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 Prozent erhoben.
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40549 Düsseldorf
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E-Mail: gelin(at)dmrz.de
Mobilitätshilfen, plural von Mobilitätshilfe. Mobilitätshilfen fassen eine Reihe von Beförderungsmassnahmen zusammen, die es behinderten und schwerstbehinderten Menschen erlauben, durch Mobilität am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, z.B. um Sozialkontakte zu pflegen. Mobilitätshilfen regeln damit ein Grundbedürfnis des Menschen nach Gemeinschaft. Die Einrichtung der Mobilitätshilfe ist im Sinne des Gleichstellungsgesetztes geregelt und Einrichtung von Mobilitätshilfen sind für Gemeinden und Kommunen besonders dort obligatrisch, wo keine barrierefreie Teilnahme an öffentlichen Verkehrsmniteln möglich ist. Dabei ist die jeweilige Art der Gestaltung der Mobilitätshilfen selbst Sache der Stadt oder Kommune. Für die Gewährung von Leistungen im Sinne der Mobilitätshilfen sind die Sozialämter verantwortlich. Um eine Mobilitätshilfe zu bekommen, ist eine Anerkennung des Grades der Behinderung erforderlich.
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