Die Stadt Karlsruhe ist mit Ontrabio hoch zufrieden
- sehr günstige Lösung
- keine eigene Infrastruktur notwendig
- Transportunternehmen schätzen Obtrabio
- schnelle und problemlose Einführung
- Anpassbar auf die jeweilige Situation vor Ort

Städte und Kreise haben die Aufgabe, behinderten Menschen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und in diesem Rahmen die Mobilität im Nahbereich sicher zu stellen.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum hat nun ein einfaches und günstiges System entwickelt, mit dem die Mobilitätshilfen abgerechnet, verwaltet und geplant werden können. Erste Kundin ist die Stadt Karlsruhe – und diese ist begeistert.
Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Der Grad persönlicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit misst sich heutzutage in hohem Maße an der Mobilität des Einzelnen. Menschen mit Behinderungen haben auch den Wunsch, mobil zu sein. Die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ist für diese Personengruppe jedoch häufig eingeschränkt. Wegen Art und Schwere der jeweiligen Behinderung ist eine Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht oder nicht überall möglich. Zahlreiche Stadt- und Landkreise bieten daher einen Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen an, um deren Teilhabe - zumindest im Nahbereich - sicherzustellen. Die Ausgestaltung eines solchen Mobilitätsangebotes ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Sowohl die Anzahl dieser Sozialfahrten, der Fahrradius, die Höhe der Eigenleistung oder die Teilnahmevoraussetzungen als auch die zur Verfügung stehenden Fahrdienste und Fahrzeuge sowie die Abrechnungsmodalitäten hängen von regionalen Faktoren ab.
Die Stadt Karlsruhe unterhält seit Jahren einen Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen, den die berechtigten Personen bis Ende 2010 mit einer persönlichen Chipkarte in Anspruch nehmen konnten. Durch Wegfall des Abrechnungsdienstleisters und des Chipkartensystems waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Stadt Karlsruhe mit der Frage konfrontiert, wie der Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung künftig abgewickelt werden kann. Die Regelung in Karlsruhe besagt, dass dort lebende schwer behinderte Personen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, den Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen in Anspruch nehmen können.
50 Fahrten pro Kalendervierteljahr zum Besuch kultureller, geselliger, kirchlicher und sportlicher Veranstaltungen oder einfach zu Verwandten und Bekannten sowie für Fahrten zu Behörden und zum Einkaufen, gewährt die Stadt. Dabei können die Fahrdienste zur Tages- und Nachtzeit sowie an Wochenenden und an Feiertagen angefordert werden. Der Fahrradius erstreckt sich innerhalb des Stadtgebietes und in die unmittelbar an Karlsruhe angrenzenden Ortschaften, wobei Hin- und Rückfahrt als zwei Fahrten gelten. Ein Antrag auf Teilnahmeberechtigung muss von den behinderten Menschen jeweils vor Inanspruchnahme des Beförderungsdienstes gestellt werden. Mit der Durchführung der Beförderung werden in Karlsruhe private Beförderungsdienste beauftragt, die Taxi bzw. PKW und Spezialfahrzeuge für rollstuhlfahrende Menschen bereitstellen. Die jeweilige Beförderungsart muss bei Antragstellung bereits festgelegt, kann aber bei sich änderndem Bedarf unbürokratisch gewechselt werden.
Auf der Suche nach einem neuen Anbieter, der diese Vorgaben mit einer Software abdeckt und zudem ein System einführt, das sowohl für Fahrgäste, Beförderungsunternehmen als auch für die Verwaltung gleichermaßen einfach, günstig und zukunftsfähig ist, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Sozialamt der Stadt Karlsruhe auf das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) aus Düsseldorf aufmerksam.

Zu Beginn jedes Monats versendet die für die Mobilitätshilfe zuständige Einrichtung der Stadt oder Kommune, das ist im Normalfall das Sozialamt, die TAN-Listen für die Fahrtkontingente an die berechtigten Personen.
Mit der TAN-Liste können die behinderten Menschen nun einen von der Stadt autorisierten Fahrdienst kontaktieren und dort ganz einfach mit dem Ausweis und der TAN-Liste eine Fahrt buchen.
Das Transportunternehmen, dass die Fahrt durchgeführt hat, kann diese einfach mithilfe der TAN-Liste über die Online-Plattform des DMRZ abrechnen.
Nach Prüfung der Richtigkeit der durchgeführten Fahrten im DMRZ System begleicht die Mobilitätsstelle des Sozialamtes die Rechnungen.
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Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Die Broschüre im Din A4-Format zeigt in Form eines Fallbeispiels bei der Stadt Karlsruhe wie Städte und Kommunen den vorgeschriebenen Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen effizient abrechnen, dokumentieren, kontrollieren und vereinfachen können.
Mobilitätshilfe Flyer herunterladen
Download, PDF (1,7 MB)
Der Flyer zeigt, wie einfach Städte und Kommunen den vorgeschriebenen
Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen effizient abrechnen, dokumentieren, kontrollieren und vereinfachen können.
Mobilitätshilfe Flyer herunterladen
Download, PDF (1,2 MB)
Im Rahmen Ihrer Aufgabenwahrnehmung als Sozialhilfeträger kümmern Sie sich auch um die Sicherstellung der Teilhabe Ihrer behinderten Bürgerinnen und Bürger am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Wenn Sie Mobilitätshilfen gewähren und die Buchung, Verwaltung und Abrechung innovativ und kostengünstig gestalten wollen, dann sollten Sie jetzt zum DMRZ wechseln. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf. Unsere Kundenhotline beantwortet Ihnen alle Fragen.
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