Premium Leistung inklusiv

  • Mit allen Kostenträgern abrechnen für nur 0,5% der Bruttorechnungssumme
  • Vertragsservice, Hotlinesupport, Updateservice und Kostenträgermanagement kostenlos inklusive
  • Keine Wartungs- oder Lizenzgebühren
  • Sicher nach Bundesdatenschutzgesetz

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Einfach online als Leistungserbringer im Gesundheitswesen für nur 0,5% abrechnen

Die Online-Abrechnungslösung für alle sonstigen Leistungserbringer und Kostenträger

Einfach für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme direkt und von überall aus mit allen Kostenträgern abrechnen? Ist das möglich? Ja, mit dem Online-Abrechnungssystem des DMRZ. Die Abrechnung erfolgt Cent-genau und stets nach den aktuellen Anforderungen der §105 SGB XI, §301a SGB V und §302 SGB V und SGB XII. Und das Beste: Support, Vertragsservice, Sicherheit und Kostenträgermanagement sind kostenlos inklusiv.

Kostenlose Inklusivleistungen - ein besonderer Service des DMRZ

Das alles gibt unseren Kunden aus allen (sonstigen) Leistungsbereichen die Freiheit, sich täglich auf Ihre Arbeit zu konzentrieren und mit Sicherheit einfach abzurechnen. Wann wechseln Sie?

 

Der Pflegebereich

Pflege

Mit dem DMRZ gehört teure Software für Pflegeplanung, Dokumentation, Tourenplanung und Dienstpläne der Vergangenheit an.

Heilmittel mit dem DMRZ abrechnen

Heilmittel

Einfach und kostengünstig Heilmittel nach §302 SGB V abrechen im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ergotherapie.

Hilfsmittel DMRZ abrechnen

Hilfsmittel

Über das DMRZ lassen sich Hilfsmittel für Augenoptik, Hörgerätakustik, Medizintechnik, Orthopädietechnik und viele weitere mehr abrechnen.

Abrechnung für Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Taxizentralen

Krankentransport

Elektronische Abrechnung (DTA) für Hilfsorganisationen, Krankenfahrten, Rettungsdienst, Träger des Rettungsdienstes, Taxizentralen/ Taxiunternehmen.

Abrechnung Hebammen Entbindungshelfer

Hebammen

Sie sind die Fachkraft für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, dass Deutsche Medizinrechenzentrum ist Ihr Profi für die Abrechnung Ihrer Leistungen.

Rehasport per DTA Abrechnen

Rehabilitationssport

Anbieter von Rehasport und Funktionstraining können per DTA (§302 SGB V) mit den Krankenkassen abrechnen - für nur 0,5 % über die Online Abrechnungsplattform des DMRZ.

Städte Kommunen: Abrechnung der Mobilitätshilfe

Mobilitätshilfe

Mit der Lösung des DMRZ organisieren Städte und Kommunen die Mobilitätshilfe einfach und unkompliziert.

Inkontinenzpauschalen DTA-Abrechnung

Inkontinenz

Abrechnung der Inkontinenzpauschalen in elektronischer Form mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum.

Kostenlose Inklusivleistungen

Kostenlose Inklusivleistungen beim DMRZ

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

DMRZ Tarifrechner: So viel sparen Sie!

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Rechnungssumme
Vorfinanzierung
Nettobetrag
Nettobetrag
Nettobetrag Krankenkassen
DMRZ Sparbetrag
* Abzug der Krankenkasse
bei Papierabrechnung

Vorfinanzierung

Sofortfinanzierung zu günstigen Tarifen

Wir bieten allen Kunden, unabhängig vom Umsatzvolumen, optional die Vorfinanzierung der Leistungen an, die über die DMRZ-Plattform abgerechnet werden. Das ist eine kostengünstige Alternative zu den bekannten Abrechungszentren. Unser Partner ist eine renommierte Bank, daher sind die Tarife sehr günstig.

Vorfinanzierungsmöglichkeiten

Mit allen Kostenträgern abrechnen

Das DMRZ rechnet mit alen Krankenkassen und übrigen Kostenträgern ab.

Beim DMRZ haben Sie die Möglichkeit, mit allen gesetzlichen Kostenträgern per DTA abzurechnen. Und das für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Für DMRZ-Kunden übernehmen wir die Anmeldung zur Abrechnung bei den gesetzlichen Kostenträgern kostenfrei. Sie brauchen sich also nicht schriftlich für den Datenaustausch mit den Kostenträgern anzumelden.

per DTA abrechnen

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