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- Das elektronische Handbuch für das DMRZ System
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Am 01.07.2011 tritt eine Neufassung der Heilmittelrichtlinie nach § 8 Absatz 4 und 5 der Heilmittelrichtlinie in Kraft. Demnach können für Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen mit langfristigem Behandlungsbedarf langfristige Genehmigungen für verordnungsfähige Leistungen erteilt werden.
Da die AOK Bayern auch weiterhin auf das Genehmigungsverfahren nach § 8 Absatz 4 der Heilmittelrichtlinie verzichtet hat, gilt dieser Genehmigungsverzicht derzeit analog für alle in § 8 Absatz 5 genannten Fälle.
Für die Ausstellung und Abrechnung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles ergeben sich somit derzeit keine Änderungen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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