Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
- Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
- Erfahren Sie, wie Sie Rechnngen drucken,
- Tarifkennzeichen hinterlegen
- oder Rechnungen stornieren

15.05.2009: Im Mai haben unsere Software-Entwickler die DMRZ-Abrechnungsplattform wieder um viele wichtige neue Funktionen ergänzt. Zu den auffälligsten Neuerungen zählen eine bessere Plausibilitätsprüfung auf ungültige Tarifkennzeichen und die Hinterlegung vieler Verträge aus dem Bereich des Krankentransports.

Hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
Die Heilmittelpositionsnummer drei wird jetzt auf vielfachen Kundenwunsch nicht nur für Logopäden, sondern für alle Heilmittelerbringer eingeblendet (dort kann zum Beispiel der Therapiebericht eingegeben werden).
Die Felder Betriebsstättennummer und Arztnummer haben wir vertauscht, da sie inzwischen auch auf den meisten Verordnungen in dieser Reihenfolge angegeben werden. Die Kombination Betriebsstättennummer/Arztnummer kann jetzt unter den bisher erfassten Kombinationen ausgewählt werden, sowohl über das Feld "Betriebsstättennummer" wie auch über das Feld "Arztnummer".
Neue Verträge hinterlegt, bzw. vorhandene korrigiert oder um neue Tarife ergänzt. Durch die Hinterlegung der Verträge wird es für Sie als Kunden einfacher einen Abrechnungsfall einzugeben. So entfällt die Eingabe der Positionsnummer und Sie brauchen nur noch Parameter wie z.B. die gefahrenen Kilometer und Wartezeit eingeben. Das System berechnet dann automatisch, welche Positionsnummern und welchen Betrag Sie den Krankenkassen in Rechnung stellen können. Folgende Verträge haben wir neu hinterlegt bzw. aktualisiert:
Bei der Häusliche Krankenpflege werden Pauschalen nun anhand der Positionsnummern erkannt. Einsatzpauschalen können nun Detailleistungen zugeordnet werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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