Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
- Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
- Erfahren Sie, wie Sie Rechnngen drucken,
- Tarifkennzeichen hinterlegen
- oder Rechnungen stornieren

24.06.2010: Unsere Software-Entwickler haben in diesem Monat wieder viele neue Funktionen im DMRZ-System hinzugefügt. Dazu zählen die Möglichkeit, mehrere Positionen aus der Liste der Abrechnungspositionen auf einmal zu löschen, ein umfangreicherer Export Ihrer Rechnungsdaten sowie die Eingabe abweichender Rechnungsadressen.
1. Sie geben gerade einen Abrechnungsfall ein und haben versehentlich die falschen Positionen eingegeben? Kein Problem. Sie können nun alle Positionen aus der Liste der Abrechnungspositionen auf einmal löschen.

Sollten nur einzelne Positionen fehlerhaft sein, können Sie natürlich auch weiterhin einzelne Zeilen durch Klick auf den Pfeil in der ersten Spalte löschen.
2. Wenn Sie Ihre Rechnungsdaten exportieren, wird in Excel ein umfangreicher Bericht geöffnet. Nun werden zusätzlich noch die Felder "nächste Mahnung" und "Mahnstufe" mit ausgegeben.

3. Die meisten unserer Kunden können die Stammdaten ihrer Versicherten auf der DMRZ-Plattform speichern. Hier gibt es nun eine neue Funktion: Sie können auch abweichende Rechnungsadressen im Versichertenstamm hinterlegen. Bei Auswahl des entsprechenden Patienten werden diese automatisch im Abrechnungsfall mit eingefügt.

Achtung: Diese Funktion funktioniert nur in diese Richtung. Sie können also die abweichenden Rechnungsadressen NICHT im Abrechnungsfall speichern und dann automatisch in den Versichertendaten anzeigen lassen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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