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Düsseldorf, den 18. August 2010: Pflegedienste und alle diejenigen, die in der ambulanten Krankenpflege arbeiten, sollten sich den 2. Niederrheinischen Pflegekongress in Krefeld nicht entgehen lassen. Die Veranstaltung findet vom 16. bis 17. September im Seidenweberhaus in Krefeld statt. Ein absolutes Highlight auf dem Kongress ist die Präsentation der kostenlosen Software für Pflegedienste, die das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) für ambulante Pflegedienste entwickelt hat.
Die DMRZ-Pflegesoftware ist eine sogenannte Cloud-Anwendung, die nicht auf einem lokalen Computer installiert wird, sondern auf den Servern des DMRZ im Internet läuft. Wer die Software nutzen möchte, der braucht nur einen Rechner mit Internetanschluss und einen Internetbrowser. Die Bedienung funktioniert völlig intuitiv. Nach der kostenlosen Anmeldung auf der Webseite www.dmrz.de einfach einen Antrag ausdrucken, an das DMRZ schicken und loslegen. Die Nutzung der Pflegesoftware ist kostenlos. Kosten entstehen nur bei der Abrechnung der Pflegeleistungen gegenüber den Kostenträgern. Diese sind mit nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme aber sehr gering. Vertragslaufzeiten, eine Mindestgebühr, Lizenzen oder andere versteckte Kosten gibt es beim DMRZ nicht. Die DMRZ-Pflegesoftware kann zudem auf beliebig vielen Computern eingesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zur verursachen. Damit ist die kostenlose Pflegesoftware auch ideal für Pflegeschulen geeignet, die eine Software für die Schulung des Nachwuchses benötigen. Statt viel Geld für teure Lizenzen zu bezahlen, können Pflegeschulen künftig die Pflegesoftware des DMRZ nutzen.
Zum ersten Mal zu sehen ist auf dem 2. Niederrheinischen Pflegekongress die mobile DMRZ-Anwendung für das iPhone von Apple. Damit sei eine zeitnahe und effektive elektronische Dokumentation der erbrachten Leistungen möglich, sagt Monika Franz, beim DMRZ verantwortlich für den Bereich Pflege. Die Vorteile der ebenfalls kostenlosen Applikation lägen in der Entbürokratisierung der Erfassung der Pflegeleistungen. Außerdem entfiele die manuelle Nacherfassung der Leistungen im Büro. "Durch die mobile iPhone-Anwendung bekommen die Pflegedienste einen Überblick über die geplanten Zeiten und einen automatischen Rückblick auf die tatsächlichen Zeiten". Daraus resultiere eine genauere Planung für den Pflegedienst und den Patienten, sagt Monika Franz. Zudem habe die Pflegekraft immer Adressen und Telefonnummern aller Patienten dabei. Wer in der Alten- und Krankenpflege arbeitet, der sollte auf jeden Fall vorbeischauen. Weitere Informationen zum Kongress finden Sie auf der Webseite www.niederrheinischer-pflegekongress.de. Informationen über die kostenlose Pflegesoftware des DMRZ finden Sie unter www.dmrz.de. Der Stand des Deutschen Medizinrechenzentrums befindet sich im 2. OG des Seidenweberhauses.
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH - Pressekontakt
René Gelin
Wiesenstraße W21
40549 Düsseldorf
Telefon +49.211 6355 3980
Fax +49 211 6355 9080
E-Mail gelin(at)dmrz.de
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur Abrechnung mit den Krankenkassen zu Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 Prozent erhoben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

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40549 Düsseldorf
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E-Mail: gelin(at)dmrz.de
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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