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- Das elektronische Handbuch für das DMRZ System
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- Übersichtlich

03.11.2009: Auf der Mitgliederversammlung 2009 des Landesverbandes für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e. V. bekam das DMRZ Gelegenheit, seine innovative Abrechnung über das Internet als einziges Abrechnungszentrum vor den versammelten Mitgliedern zu präsentieren.
In Schleswig-Holstein wird die elektronische Abrechnung von Transportscheinen mit den Kostenträgern ab dem 1. Januar 2010 zur Pflicht. Das Interesse an dem Vortrag der beiden DMRZ-Geschäftsführer Thomas Gazda und René Gelin war dementsprechend groß. Auch bei den Taxi- und Mietwagen-Unternehmern aus Schleswig-Holstein überwiegt die Skepsis gegenüber der Abrechnung auf elektronischem Weg. Die DTA wird von vielen lediglich als Instrument der Krankenkassen angesehen, die eigenen Kosten zu senken und weitere Daten zu aus statistischem Interesse heraus zu erheben. Die Leidtragenden, so war aus dem Publikum zu vernehmen, seien die Leistungserbringer, die sich nun nach einer entsprechenden Software-Lösung umschauen müssen, mit deren Hilfe die elektronischen Rechnungen erstellt werden können.
Das DMRZ konnte jedoch viele Befürchtungen der Anwesenden entkräften, nach denen die neuen Regelungen mit erheblichen Kosten auf Seiten der Taxi-Unternehmen verbunden seien. Mit den Kosten in Höhe von 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme für die Übermittlung der Transportscheine an die Kostenträger kann man auch in Deutschlands Norden leben. Ebenfalls angetan waren viele Beteiligte, mit denen die DMRZ-Vertreter nach dem Vortag bei einem Imbiss sprechen konnten, von der Einfachheit des DMRZ-Systems.
Der Verband hat sich daher für den Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem DMRZ entschieden, der die Leistungen weiter vergünstigen wird und der zudem allen Mitgliedern ein extra Guthaben zur Abrechnung mit den Kostenträgern zur Verfügung stellt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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