Mehr als 30 Berufsgruppen nutzen das DMRZ für die Abrechnung mit den Kostenträgern
Unsere Kunden
Zu unseren Kunden zählen alle sonstigen Leistungserbringer des Gesundheitswesens, die nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI mit den Kostenträgern abrechnen können.
Das sind unter anderem:
Taxi /Mietwagenunternehmer, Kranken- und Rollstuhltransporteure, Ambulante und stationäre Pflegedienste, Hebammen und Geburtshäuser, Sanitätshäuser und viele weitere Hilfsmittelanbieter wie z. B. Hörgeräteakustiker, Optiker und Augenärzte,
Podologen und med. Fußpfleger, Anbieter von Rehasport und Funktionstraining, Physiotherapeuten und Massagepraxen, Ergotherapeuten und Anbieter von Frühförderung, Logopäden, Sprachtherapeuten und Gebärdensprachdolmetscher.
Deutschlandweite Verteilung unserer KundenUnsere Kundengruppen in der Übersicht
Mehr als 30 Berufsgruppen nutzen das DMRZ für die Abrechnung mit den Kostenträgern
Unsere Kunden
Deutschlandweite
Verteilung unserer
Kunden
• Augenoptiker
• Augenärzte
• Ambulante Pflegedienste
• Ergotherapeuten
• Frühförderung
• Gebärdensprachdolmetscher
• Häusliche Krankenpflege
• Hebammen/Entbindungshelfer
• sonstige Hilfsmittellieferanten
• Home-Care Unternehmen
• Hörgeräteakustiker
• Krankenhäuser
• Kurbetriebe
• Logopäden
• Masseure
• medizinische Badebetriebe
• Medizinprodukte Hersteller
• Medizintechnik Handel
• Orthopäden
• Orthopädiemechaniker
• Physiotherapeuten/
• Krankengymnasten
• Podologen
• Prothesenhersteller
• Rehabilitationssport
• Rettungsdienste
• Rollstuhltransport
• Sanitätshäuser
• Stationäre Pflegeheime
• Taxi/Mietwagen, Taxizentralen
Kostenlose Inklusivleistungen

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