Informationen für Softwarehäuser
So werden Sie als Softwarehersteller Partner des DMRZ
Sie erstellen Branchensoftware oder Individuallösungen für medizinische Leistungserbringer? Mit der Nutzung unserer Online Services erweitern Sie Ihr Softwareportfolio einfach, komfortabel und kostenlos für Sie um die notwendigen Funktionen rund um die gesetzlichen Richtlinien zu Abrechnung und Datenaustausch mit gesetzlichen Krankenversicherungen gemäß §301a SGB V und §302 SGB V:
- Schnittstellen zur Abrechnung nach §301a SGB V und §302 SGB V (über CSV)
- Plausibilitätsprüfungen der Abrechnungsdaten nach den aktuellen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen
- Von Ihrer Seite keine Informationen zu Kostenträger, Papierannahmestelle, Entschlüsselungsstelle oder Datenannahmestelle erforderlich, es reicht die Kassennummer
- Von Ihrer Seite keine Informationen zu Vertragsnummern, Abrechnungscodes, Tarifkennzeichen oder KV-Bezirken erforderlich
- Tagesaktuelle Kassen-Institutionskennzeichen und Kassenanschriften (Export als Excelliste möglich)
- Automatische Rechnungsverschlüsselung und -Versand (als Ersatz für den Einsatz von dakota.le beim Kunden)
- Druck des Rechnungsbegleitzettels inklusive
- Individuelle Anpassungen sind prinzipiell möglich
Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Ihr Ansprechpartner beim DMRZ ist Thomas Gazda, Tel. 0211 6355-9292
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Jetzt kostenlos anmelden >