Antworten für Beförderungsunternehmen
- keine Investitionen in Hardware
- Schnelle und einfache Schulung
- Direkt einsatzbereit
- System von jedem Rechner aus zu bedienen
- keine Lizenzkosten

Nein. Wenn Sie nur Fahrten des Beförderungsdienstes der Stadt abrechnen, benötigen Sie kein Guthaben
Für Sie fallen also im Rahmen der Nutzung der DMRZ-Plattform keinerlei Kosten an. Nur Kunden, die die DMRZ-Plattform nutzen, um Leistungen mit Kostenträgern wie Kranken- oder Pflegekassen abzurechnen, zahlen 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Vor der ersten Abrechnung müssen diese Kunden einen Betrag ihrer Wahl auf ihr DMRZ-Kundenkonto laden. Nutzen Sie Ihren bisherigen DMRZ-Account um nun auch Fahrten mit der Stadt abzurechnen, stellen Sie fest, dass es eine gesonderte Maske "BD Transporte" gibt. Die dort eingegebenen Transporte laufen nicht mit in den normalen Rechnungslauf und bleiben somit beim DMRZ kostenfrei.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Die Broschüre im Din A4-Format zeigt in Form eines Fallbeispiels bei der Stadt Karlsruhe wie Städte und Kommunen den vorgeschriebenen Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen effizient abrechnen, dokumentieren, kontrollieren und vereinfachen können.
Mobilitätshilfe Flyer herunterladen
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Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
Pflege ι Ärzte (Selektivverträge) ι Heilmittel ι Hilfsmittel ι Krankentransport ι Hebammen ι Rehabilitationssport ι Mobilitätshilfe ι Inkontinenz ι Verbände