Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
- Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
- Erfahren Sie, wie Sie Rechnungen drucken,
- Tarifkennzeichen hinterlegen
- oder Rechnungen stornieren

Viele Unternehmensgründer (sonstige Leistungserbinger) stehen vor dem Problem der Erstabrechnung Ihrer Leistungen. Hier erhalten Sie eine kurze Anleitung, wie Sie das für die Abrechnung nötige Institutionskennzeichen beantragen.
So beantragen Sie ein Institutionskennzeichen formlos.
Wichtiger Tipp: Wenn Sie direkt den Vordruck verwenden, beschleunigen Sie das Gesamtverfahren und sparen die zwei Schritte der zusätzlichen Überprüfung.
Das Institutionskennzeichen dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer.
Ein Institutionskennzeichen (IK) benötigen die Berufe, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen. Das sind typischerweise folgende Berufsgruppen:
Das Institutionskennzeichen kann kostenlos und formlos beantragt werden.
Als Unternehmensgründer müssen Sie das Institutionskennzeichen schriftlich bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen, um Ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Prinzipiell kann die Beantragung des Institutionskennzeichens formlos nach folgenden Kriterien erfolgen:
Die Beantragung selbst ist kostenfrei.
Die Beantragung erfolgt bei der:
Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstrasse 111
53757 Sankt Augustin
Wenn Sie zusätzliche Fragen haben nutzen Sie einfach die Website der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) unter http://www.arge-ik.de.
Ja, Sie können das nebenstehende PDF-Formular ausdrucken und zur Anmeldung benutzen. PDF Formular Institutionskennzeichen
Zunächst wird Ihr Antrag im Rahmen der Neuvergabe einer IK-Nummer nach Eingang in der Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) bearbeitet. Sie erhalten im Anschluß ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post. Nachdem Sie die Daten geprüft bzw. korrigiert und unterschrieben haben, senden Sie diese an die Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) zurück. Erst danach erhalten Sie die schriftliche Mitteilung des IK und erst danach werden Ihre Daten/IK an die beteiligten Träger weitergeleitet. Herzlichen Glückwunsch, jetzt haben Sie Ihre IK.
Unabhängig von dem Institutionskennzeichen ist die Zulassung zur Abgabe von Leistungen zu Lasten/zur Abrechnung mit den Krankenkassen.
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