Kundenidee

Tipps und Tricks für einfache Abrechnung

  • Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
  • Erfahren Sie, wie Sie Rechnungen drucken,
  • Tarifkennzeichen hinterlegen
  • oder Rechnungen stornieren

Jetzt kostenlos testen >

Institutionskennzeichen beantragen

So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen

Viele Unternehmensgründer (sonstige Leistungserbinger) stehen vor dem Problem der Erstabrechnung Ihrer Leistungen. Hier erhalten Sie eine kurze Anleitung, wie Sie das für die Abrechnung nötige Institutionskennzeichen beantragen.

So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen formlos:

So beantragen Sie ein Institutionskennzeichen. Kleiner Tipp: Wenn Sie direkt den Vordruck verwenden, sparen Sie zwei Schritte.So beantragen Sie ein Institutionskennzeichen formlos.

 

Wichtiger Tipp: Wenn Sie direkt den Vordruck verwenden, beschleunigen Sie das Gesamtverfahren und sparen die zwei Schritte der zusätzlichen Überprüfung.

Was ist das Institutionskennzeichen (IK)?

Das Institutionskennzeichen dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer.

Welche Berufe/Berufsgruppen benötigen ein Institutionskennzeichen (IK)?

Ein Institutionskennzeichen (IK) benötigen die Berufe, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen. Das sind typischerweise folgende Berufsgruppen:

Wie kann ich das Institutionskennzeichen (IK) beantragen?

Das Institutionskennzeichen kann kostenlos und formlos beantragt werden.

Wie wird das Institutionskennzeichen (IK) formlos beantragt?

Als Unternehmensgründer müssen Sie das Institutionskennzeichen schriftlich bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen, um Ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Prinzipiell kann die Beantragung des Institutionskennzeichens formlos nach folgenden Kriterien erfolgen:

Die Beantragung selbst ist kostenfrei.

Wo wird das Institutionskennzeichen (IK) beantragt?

Die Beantragung erfolgt bei der:
Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstrasse 111
53757 Sankt Augustin

Wenn Sie zusätzliche Fragen haben nutzen Sie einfach die Website der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) unter http://www.arge-ik.de.

Gibt es Formulare, die ich für den Antrag nutzen kann?

Ja, Sie können das nebenstehende PDF-Formular ausdrucken und zur Anmeldung benutzen. PDF Formular Institutionskennzeichen

Was passiert nachdem ich meinen Antrag für die Erteilung eines Institutionskennzeichens gestellt habe?

Zunächst wird Ihr Antrag im Rahmen der Neuvergabe einer IK-Nummer nach Eingang in der Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) bearbeitet. Sie erhalten im Anschluß ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post. Nachdem Sie die Daten geprüft bzw. korrigiert und unterschrieben haben, senden Sie diese an die Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) zurück. Erst danach erhalten Sie die schriftliche Mitteilung des IK und erst danach werden Ihre Daten/IK an die beteiligten Träger weitergeleitet. Herzlichen Glückwunsch, jetzt haben Sie Ihre IK.

Was ist neben dem Institutionskennzeichen (IK) denn noch nötig, damit ich anfangen kann, meine Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen?

Unabhängig von dem Institutionskennzeichen ist die Zulassung zur Abgabe von Leistungen zu Lasten/zur Abrechnung mit den Krankenkassen.

Kostenlose Inklusivleistungen

Kostenlose Inklusivleistungen beim DMRZ

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


Jetzt kostenlos testen >

Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Login

Passwort vergessen?
Neu anmelden

© 2008-2012 DMRZ GmbH Sitemap ι RSS ι Impressum ι Nutzungsbedingungen ι Datenschutzerklärung ι Suche ι Google-Sitemap

Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):

Pflege ι Ärzte (Selektivverträge) ι Heilmittel ι Hilfsmittel ι Krankentransport ι Hebammen ι Rehabilitationssport ι Mobilitätshilfe ι Inkontinenz ι Verbände