Abrechnung der Inkontinenzpauschale

In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen.


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Wichtige Zusatzinformationen zur Abrechnung von Inkontinenzpauschalen

Wichtige Informationen zur Abrechnung von Inkontinenzpauschalen

Haben Sie in letzter Zeit mal wieder ins Hilfecenter geschaut? Es gibt einige neue Einträge, die Ihnen die Arbeit mit dem DMRZ noch weiter vereinfachen, z. B. die Erfassung von Inkontinenzpauschalen.

Je nach Bundesland können die Abrechnungssätze zur Inkontinenzpauschale variieren und unter Umständen schwanken die Abrechnungssätze zusätzlich von Jahr zu Jahr. Mit dem Newsletter des DMRZ bleiben Sie immer "up-todate". Der Newsletter informiert über wichtige Änderungen in der DTA-Abrechnung und wichtige Tipps, wie Sie Inkontinenzpauschalen einfacher abrechnen können.

Wenn Sie sich auf der DMRZ-Plattform einloggen, finden Sie auf der Startseite den Assistenten mit vielen neuen Tipps, über den Sie direkt ins Hilfecenter gelangen. Alternativ können Sie über das Menü auf der linken Seite ins Hilfecenter gelangen. Dort finden Sie jetzt ganz neu z. B. eine umfangreiche Erläuterung zur Erfassung von Inkontinenzpauschalen mit anschaulichen Screenshots. Es lohnt sich also auf jeden Fall, regelmäßig im Hilfecenter vorbeizuschauen.

Übrigens: Fragen lohnt sich. Wir nehmen Ihre Fragen und Ihr Feedback ernst und erstellen vor allem für die Themen Hilfecentereinträge, zu denen uns besonders viele Fragen erreichen. Wenn Sie sich anmelden, können Sie ohne Vertrag und Gebühren von diesen Informationen profitieren. Melden Sie sich am besten noch heute an.

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Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Abrechnung der Inkontinenzpauschale

Abrechnung der Inkontinenzpauschale

Sie unterliegen der Pflicht, die Inkontinenz-Pauschale elektronisch mit den Kostenträgern abzurechnen? Dann ist das DMRZ für Sie die erste Wahl. Mit dem DMRZ erledigen. Sie Ihre Abrechnungen ohne Verwaltungsaufwand.

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