Abrechnung der Inkontinenzpauschale
Inkontinenzpauschalen in 4 Schritten schnell und einfach abrechnen
In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen. Ausgenommen ist die Abrechnung mit den Ersatzkassen. Mit der Abrechnungssoftware des DMRZ erledigen Sie die Abrechnung der Inkontinenzpauschalen, wie von den Krankenkassen gefordert in elektronischer Form nach dem gesetzlich vorgegebenen Dateiformat. So sparen Sie Zeit und Geld.
Ein kleines Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Pro 1000 Euro Abrechnungssumme, droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro. Bei Abrechnungszentren zahlen Sie dafür zwischen 25 bis 80 Euro. Bei uns zahlen Sie lediglich 5 Euro.
So geht`s: In der Eingabemaske der Inkontinenzpauschale können Sie schnell und einfach alle Leistungen getrennt nach Patienten und Verordnung eingetragen. Nachstehend erklären wir Ihnen die Bedeutung der einzelnen Eingabefelder für eine schnelle und erfolgreiche Erfassung.
1. Versicherte:
Tragen Sie die Versichertendaten in die vorgesehen Felder ein. Diese entnehmen Sie in der Regel dem Versichertenstammblatt. Sollten Sie die Kassennummer (Feld IK Kasse) nicht zur Hand haben, tragen Sie einfach den Namen des Kostenträgers ein und das System schlägt Ihnen automatisch verfügbare Kassennummern vor.
2. Abrechnungsdaten:
Tragen Sie den abzurechnenden monatlichen Pauschalbetrag inklusive Zuzahlung, den Abrechnungszeitraum und eventuelle Zuzahlung / -befreiung ein. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur bis zum Ende eines Kalenderjahres und wird von Ihnen bei Bedarf für das aktuelle Jahr eingetragen.
3. Verordnungsdaten:
Die Identifikationsnummer kennzeichnet den Versicherten eindeutig innerhalb einer Rechnung. Sie können hier zum Beispiel die Zimmernummer verwenden, sofern diese eindeutig ist. Bitte tragen Sie außerdem mindestens das Verordnungsdatum in dieser Maske ein. Sollten Ihnen die Angaben zu den übrigen Feldern vorliegen, tragen Sie diese bitte anlehnend an die Bezeichnungen ein.
4. Freie Monate angeben:
Soll eine monatliche Inkontinenzpauschale innerhalb des Versorgungszeitraumes nicht abgerechnet werden (z. B. wegen Krankenhausaufenthalt), können Sie in dieser Übersicht den Monat und das Jahr eintragen, in dem keine Rechnung für diesen Versicherten erstellt werden soll. Fertig!
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