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AOK führt in Berlin und Brandenburg DTA-Pflicht ein!

Pflicht zur elektronischen Abrechnung in Berlin Brandenburg

Zum 1. Juni 2011 führt die AOK Nordost in Berlin und Brandenburg die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V verpflichtend ein.

Dies gilt für Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Rollstuhl-, Liegend- und Tragestuhltransporte.

Einzelheiten zur DTA Pflicht

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