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- Das elektronische Handbuch für das DMRZ System
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Zum 1. Juli 2011 führt die AOK Bayern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) für den privaten Krankentransport verpflichtend ein.
Werden nach dem 30.06.2011 noch Rechnungen in Papierform eingereicht, drohen Rechnungskürzungen in Höhe von 5% der Bruttorechnungssumme.
Einzelheiten zur Einführung der DTA Pflicht
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