Unser Wissenscenter - die Knowledgebase
- Das elektronische Handbuch für das DMRZ System
- Einfach
- Klar
- Übersichtlich

Der gesetzlich vorgeschriebene Datenträgeraustausch nach § 105 SGB XI wird schrittweise in allen Bundesländern eingeführt.
Das heißt für alle Leistungserbringer im Bereich der Pflege: Die Abrechnungsdaten müssen in einer maschinell verwertbaren Form an die Abrechnungsstelle übertragen werden, um zusätzliche Kosten oder Rechnungskürzungen zu vermeiden.
Dafür haben wir die Lösung: In Kürze können Leistungserbringer im Bereich der Pflege Ihre Verordnungen nach § 105 SGB XI über unsere Plattform abrechnen. Gewohnt zuverlässig und einfach für nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme.
Für die Abrechnung mit dem DMRZ benötigen Sie übrigens nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Anschaffung einer kostspieligen und schwer zu bedienenden Software enfällt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...
... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.
... zahlen Sie bei Abrechnungszentren 25 bis 80 Euro.
... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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