Bequem per Datenträgeraustausch über das Internet
Hörgeräte für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen abrechnen
Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Hörgeräteakustiker bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser.
Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?
Sie zahlen nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter. Eine Anmeldegebühr oder einen Mindestumsatz gibt es übrigens bei uns nicht.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Hörgeräteakustiker wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach §302 SGB V bereits eingeführt. Rechnen Sie Ihre Leistungen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.
Was kann ich mit der Krankenkasse abrechnen?
Wer ein Hörgerät benötigt, bekommt oft vom HNO-Arzt ein Rezept ausgestellt. Einen nicht geringen Anteil an den Kosten muss der Versicherte selber zahlen. Doch auch die Krankenkassen tragen einen gewissen Anteil. Um den vollen Betrag des Hörgerätes zu erhalten, müssen Sie daher der Krankenkasse des Kunden eine Rechnung schreiben und das Rezept über das Hörgerät mit einreichen. So geht's Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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