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Tipps und Tricks für Heilmittelerbringer

Zwischen den Jahren: HeilmittelVO splitten

Die Vereinigte IKK fordert für Heilmittelverordnungen, bei denen Leistungen zwischen den Jahren stattgefunden haben, eine Splittung der Abrechnungen.

Leistungen ab dem 01.12.10 sind nach dem neuen Vertrag zu berechnen, Leistungen vor dem 01.12.10 nach dem alten Tarif. Das bedeutet, dass Rezepte, auf denen die erste Verordnung vor dem 01.12. liegt und bei denen noch weitere Behandlungen im Dezember oder Januar stattgefunden haben, mit unterschiedlichen Preisen abzurechnen sind.

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