Wie kann ich die Software nutzen?

  • Kostenersparnis
  • Einfache, intuitive Bedienung
  • Zeitersparnis = Mehr Zeit für den Patienten
  • Überall verfügbar
  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Kein Installationsaufwand
  • Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung

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Nutzen Sie die kostenlose Komplettsoftware des DMRZ!

Pflegeplanung, Dokumentation, Tourenplanung, Dienstpläne und mobile Erfassung kostenlos; Abrechnung für nur 0,5 Prozent

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) beschreitet im Bereich Pflege neue Wege. Bislang mussten Sie für hochwertige Pflegesoftware tief in die Tasche greifen und mitunter mehrere tausend Euro ausgeben.

Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?

Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Pflegedienste bequem und einfach per Internet ab. Dazu benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Sie können sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI als auch nach §302 SGB V abrechnen. Das Beste ist aber: Für die Abrechnung zahlen Sie nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter.

Doch das ist noch nicht alles! In Kürze können Sie das DMRZ als Komplettlösung nutzen und Ihre komplette Pflegeadministration darüber erledigen - von der Pflegeplanung bis zur Leistungsabrechnung. Diese Komplettlösung können Sie wie gewohnt online - über das DMRZ-Portal - nutzen. Sie brauchen keine Software zu installieren und müssen sich um Updates nicht kümmern.

Warum muss ich elektronisch abrechnen?

Für Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen sie Pflegeleistungen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Pflegekassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.

Was kann ich mit den Kostenträgern abrechnen?

Als ambulanter Pflegedienst betreuen Sie eine Vielzahl an Patienten und erbringen im Rahmen der Pflege und der häuslichen Krankenpflege individuelle Pflegeleistungen - im gewohnten Umfeld des Patienten.

Bei der Abrechnung ambulanter Pflege sollten Sie beachten, dass zwischen "Pflege" und "häuslicher Krankenpflege" unterschieden wird. Unter dem Begriff "Pflege" werden Leistungen zusammengefasst, die aufgrund eines Pflegevertrages zwischen Patient und Pflegedienst erbracht werden und die - je nach Pflegestufe - die Pflegekasse bezahlt. Mit der Pflegekasse wird nach § 105 SGB XI abgerechnet.

Verordnet dagegen ein Arzt die "häusliche Krankenpflege", z. B. für die Dauer einer schweren Erkrankung eines Patienten, mit dem Ziel, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, werden diese Leistungen nach § 302 SGB V mit den Krankenkassen abgerechnet. Um Ihren Aufwand erstattet zu bekommen, müssen Sie der Krankenkasse eine Rechnung stellen und die Verordnung des Patienten mit einreichen.

So geht's

Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Anwenderbericht Pflegedienst Boeck

Anwenderbericht Pflegedienst Boeck

Die Boecks nutzen die kostenlose Pflegesoftware für die Pflege-planung und Dokumentation, zur Tourenplanung und zur Abrechnung von Pflegeleistungen und häuslicher Krankenpflege mit den Kostenträgern.

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Produktdatenblatt Pflegesoftware

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Das Produktdatenblatt enthält die wichtigsten Features der kostenlosen DMRZ Pflegesoftware kurz zusammengefasst.

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