Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
- Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
- Erfahren Sie, wie Sie Rechnngen drucken,
- Tarifkennzeichen hinterlegen
- oder Rechnungen stornieren

09.11.2008: Über die Plattform des Deutsche Medizinrechenzentrums lassen sich auch Leistungen der ambulanten Pflegedienste abrechnen. Über das DMRZ können sowohl der Teilbereich der Häuslichen Krankenpflege nach §302 SGBV als auch Pflegeleistungen im Rahmen des §105 SGB XI abgerechnet werden. Zurzeit ist die Abrechnung nach §105 SGB XI für NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Weitere Bundesländer folgen in Kürze.
Stationäre Pflegeheime (wie z.B. Seniorenheime) und ambulante Pflegedienste können dann ihre gesamten Leistungen über das Internet mit den Krankenkassen abrechnen. Die Entwickler des DMRZ haben für die schnelle Eingabe aller Positionen bei der Abrechnung der Häuslichen Krankenpflege jetzt eine Schnelleingabemaske freigegeben, die es Ihnen ermöglicht, diese Leistungen in kürzester Zeit in das System einzugeben. Damit ist die Plattform des Deutschen Medizinrechenzentrums schon heute für ambulante Pflegedienste eine bessere und günstigere Alternative zur Abrechnungssoftware und überteuerten Abrechnungszentren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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