Frühförderung profitiert von preiswerten DTA-Abrechnungstarifen

Vorteile für Frühförderung

  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Softwareinstallation erforderlich
  • Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen oder zeitliche Bindung

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Für nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme rechnen Frühförderungsstellen beim DMRZ ab

Frühförderung einfach per Internet abrechnen

Mit der Online-Lösung des DMRZ entfällt die Anschaffung einer kostspieligen und schwer zu bedienenden Abrechnungssoftware. Das Beste ist aber: Sie zahlen nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter.

Frühförderung kann über die Plattform des DMRZ mit den Kostenträgern abgerechnet werden - für nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme

Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?

Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Sie als (interdisziplinäre) Frühförderstelle, heilpädagogische Praxis oder sozialpädiatrisches Zentrum alle Leistungen der Frühförderung bequem und einfach per Internet ab. Um unseren Service zu nutzen, benötigen Sie nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser.

Warum muss ich elektronisch abrechnen?

Für Anbieter von Heilmitteln, zu denen Frühförderstellen, heilpädagogische Praxen und sozialpädiatrische Zentren zählen, wurde in den meisten Bundesländern bereits die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V eingeführt. Rechnen Sie Frühförderung nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.

Was kann ich als Frühföderungsstelle mit den Krankenkassen abrechnen?

Frühförderung ist ein fachliches Hilfe- und Förderangebot für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. Im Vordergrund stehen in der Regel heilpädagogische Hilfen, wie z. B. die Entwicklungsförderung. Hinzu kommen häufig Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder Motopädie. Diese Leistungen zählen zu den Heilmitteln und können daher nach § 302 SGB V über die Abrechnungsplattform des DMRZ mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Ihr Nutzen

  • Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
  • Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung

Neue Verträge hinterlegt

Unsere Softwareentwickler hinterlegen Ihre Vergütungsvereinbarungen kostenlos auf der DMRZ-Plattform.

Aktuell wurden für Physiotherapeuten Verträge mit der AOK Sachsen-Anhalt, der LKK bundesweit sowie dem vdek Ost und West hinterlegt.
Zu den neuen Verträgen

So einfach können Sie als Einrichtung zur Frühförderung mit dem DMRZ abrechnen

Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto. 


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Tipp: Heilmittelverordnungen splitten

Zwischen den Jahren: HeilmittelVO splitten

Die Vereinigte IKK fordert für Heilmittelverordnungen, bei denen Leistungen zwischen den Jahren stattgefunden haben, eine Splittung der Abrechnungen.

Heilmittel Verordnungen splitten

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel

Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...

... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.

... zahlen Sie bei Abrechnungszentren 25 bis 80 Euro.

... zahlen Sie bei uns lediglich 5 Euro.

Flyer für Frühförderstellen

Abrechnung mit allen Kostenträgern für Frühförderstellen

Flyer für Frühförderstellen

Der Flyer für Anbieter von Frühförderung beschreibt, wie einfach die DTA-Abrechnung über die DMRZ-Plattform ist und warum es sich lohnt, für nur 0,5 % der Rechnungssumme abzurechnen.

Frühförderflyer herunterladen
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