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FAQ - Die häufigsten Fragen zum DMRZ

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Warum sollte ich elektronisch abrechnen?

FAQ: DTA Abrechnung ist Pflicht

Die meisten Krankenkassen haben für den Großteil der sonstigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen bereits die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) eingeführt.

Rechnen Sie nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Kostenträgern ab, können Ihnen bis zu 5 Prozent Ihrer Rechnungssumme gekürzt werden. Beim DMRZ rechnen Sie einfach per Internet nach dem geforderten DTA-Verfahren ab und umgehen so unnötige Rechnungskürzungen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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