FAQ - Die häufigsten Fragen zum DMRZ
- Alle Fragen zur Abrechnung mit dem DMRZ zu den Themen:
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- Allgemeines

Die meisten Krankenkassen haben für den Großteil der sonstigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen bereits die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) eingeführt.
Rechnen Sie nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Kostenträgern ab, können Ihnen bis zu 5 Prozent Ihrer Rechnungssumme gekürzt werden. Beim DMRZ rechnen Sie einfach per Internet nach dem geforderten DTA-Verfahren ab und umgehen so unnötige Rechnungskürzungen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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