Ab welchem Umsatz kann ich eine Vorfinanzierung in Anspruch nehmen?
FAQ: Mindestumsatzvolumen Vorfinanzierung
Ab sofort bieten wir allen unseren Kunden eine Vorfinanzierung der Leistungen an, die über die DMRZ-Plattform mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Das heißt es gibt keinen monatlichen Mindestumsatz mehr, ab dem Sie die Vorfinanzierung in Anspruch nehmen können. Allerdings bitten wir Sie durchzurechnen, ab welchem Umsatz sich die Vorfinanzierung für Sie tatsächlich lohnt. Bei einem Umsatz von monatlich 2.000 Euro könnte es z. B. sinnvoll sein, auf die Vorfinanzierung zu verzichten und den Zeitraum bis zur Zahlung der Kassen auf anderem Wege zu überbrücken.
Wir weisen zudem darauf hin, dass die umsatzunabhängige Vorfinanzierung nur für Rechnungen an die Kostenträger gilt. Möchten Sie auch Privatrechnungen vorfinanzieren, halten Sie bitte mit Frau Schmitz von der BfS Rücksprache unter der Telefonnummer 0221 97356-160.
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