FAQ - Die häufigsten Fragen zum DMRZ
- Alle Fragen zur Abrechnung mit dem DMRZ zu den Themen:
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Das DMRZ bietet eine online Abrechnungsplattform für sonstige Leistungserbringer des Gesundheitswesens.
Folgende Berufsgruppen können ihre Leistungen nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI per Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kostenträgern abrechnen:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
Pflege ι Heilmittel ι Hilfsmittel ι Krankentransport ι Hebammen ι Rehabilitationssport ι Mobilitätshilfe ι Inkontinenz