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FAQ - Die häufigsten Fragen zum DMRZ

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Wer kann mit dem DMRZ abrechnen?

FAQ: DTA-Abrechnung

Das DMRZ bietet eine online Abrechnungsplattform für sonstige Leistungserbringer des Gesundheitswesens.

Folgende Berufsgruppen können ihre Leistungen nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI per Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kostenträgern abrechnen:

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

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Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):

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