FAQ - Vorfinanzierung
4. Fristen,Laufzeiten und Bedingungen
Hier erfahren Sie mehr zu den Kündigungsfristen der Vorfinanzierung, Mindestvertragsdauer, Mindestumsatz, Tarifwechsel und wie Sie spontan vorfinanzieren
Mindestumsatzvolumen Vorfinanzierung. Ab sofort bieten wir unseren Kunden eine Vorfinanzierung der Leistungen an, die über die DMRZ-Plattform mit den Kostenträgern abgerechnet werden. mehr »
Der Vertrag zur Vorfinanzierung wird mit der Bank für Sozialwirtschaft (BfS) auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich bzw. per Telefax nach Vertragsbeginn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals gekündigt werden.mehr »
Wie lange muss ein Vorfinanzierungsvertrag mindestens laufen? Mindestlaufzeit. Da die Kündigungsfrist bei der Bank für Sozialwirtschaft (BfS) einen Monat zum Ende des Quartals beträgt, läuft der Vorfinanzierungsvertrag mindestens drei Monate. mehr »
Kann ich den Vorfinanzierungstarif auch wechseln? (Tarifwechsel) Vor Ankauf durch die Bank für Sozialwirtschaft (BfS) besteht die Möglichkeit, den Vorfinanzierungstarif zu wechseln.mehr »
Kann ich spontan, z. B. für eine große Zahlung, Vorfinanzierung in Anspruch nehmen, obwohl ich sonst nicht vorfinanziere?mehr »
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