Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
- Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
- Erfahren Sie, wie Sie Rechnngen drucken,
- Tarifkennzeichen hinterlegen
- oder Rechnungen stornieren

23.10.2009: Der Datenträgeraustausch nach §105 SGB XI wird schrittweise in allen Bundesländern eingeführt.
Das heißt für alle Leistungserbringer im Bereich der Pflege: Die Abrechnungsdaten müssen in einer maschinell verwertbaren Form an die Abrechnungsstelle übertragen werden, um zusätzliche Kosten oder Rechnungskürzungen zu vermeiden. Dafür haben wir die Lösung: In Kürze können Sie Ihre Verordnungen nach §105 SGB XI über unsere Plattform abrechnen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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