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Abrechnung per DTA wird in weiteren Bundesländern Pflicht

07.10.2009: Taxi- und Mietwagenunternehmen aus Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern aufgepasst!

Ab dem 1. Januar 2010 wird die elektronische Abrechnung von Krankentransporten per Datenträgeraustausch (DTA) in diesen Bundesländern Pflicht. Wer seine Abrechnungsunterlagen nach dem 1. Januar noch in Papierform einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von
5 Prozent der Bruttorechnungssumme.

Besser, Sie rechnenIhre Krankenfahrten einfach und günstig über das DMRZ ab: Für nur 0,5 Prozent! Wir stellen Ihnen eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Krankenkassen abzurechnen. Diese entspricht allen Richtlinien für die elektronische Abrechnung per DTA laut
§ 302 SGB V.

Sprechen Sie auch Ihren Verband an, ob ein Rahmenvertrag mit dem DMRZ besteht. In diesem Fall profitieren Sie von noch günstigeren Sonderkonditionen.

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Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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** = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife.