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- Das elektronische Handbuch für das DMRZ System
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Mit dem neuen Jahr wird es auch im Bundesland Sachsen zu Veränderungen der Abrechnung mit den Kostenträgern und Krankenkassen kommen. In 2012 wird die DTA-Abrechnung von Inkontinenzpauschalen zur Pflicht.
Für stationäre Pflegeeinrichtungen wird mit 2012 die DTA-Abrechnung von saugenden Inkontinenzprodukten zur Pflicht. Gemäß der §§ 302 SGB V Absatz 1 und 303 SGB V Absatz 3 müssen Leistungserbringer mit Eintritt des 1.3.2012 alle Leistunge per DTA abrechnen, um Rechnungskürzungen in Höhe von 5% zu vermeiden. Die Abrechnung selbst soll am besten quartalsweise erfolgen. Die Vereinbarung gilt zwischen der Knappschaft und den Pflegeeinrichtungen. Mit der Abrechnung des DMRZ ist dies kein Problem, die neuen Leistungsgruppenschlüssel und Positionsnummern werden auf Wunsch im System hinterlegt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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