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Einführung der DTA Pflicht in Bayern 2012 für häusliche / ambulante Pflegeleistungen

Achtung Rechnungskürzungen vermeiden und elektronisch per DTA abrechnen

Mit dem neuen Jahr wird es auch im Bundesland Bayern zu Veränderungen der Abrechnung mit den Kostenträgern und Krankenkassen kommen. In 2012 wird die DTA-Pflicht der größten Krankenkassen in Bayern eingeführt.

Für häusliche bzw. ambulante Pflegeleistungen wird mit 2012 die DTA-Pflicht bei der Mehrzahl der Krankenkassen in Bayern eingeführt. Sowohl AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) als auch LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse) werden die DTA-Abrechnung als erste einführen und weitere Krankenkassen werden vermutlich zeitnah folgen. Während bei der AOK noch kein genauer Termin zur Einführung in 2012 feststeht, wird die LKK zum 1.2 mit der Abrechnung der Testdaten starten und ab 1.4 die elektronische Abrechnung zur Bedingung machen. Wer bis dahin noch nicht per DTA (Datenträgeraustauschverfahren) abrechnet, riskiert Rechnungskürzungen von bis zu 5% der Bruttorechnungssumme. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich einfach beim DMRZ an, denn damit sind Sie für die Zukunft gerüstet.

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