DTA-Umstellung für private Krankentransporteure
AOK führt in Bayern DTA-Pflicht ein
Krankentransporteure in Bayern aufgepasst! Zum 1. Juli 2011 führt die AOK Bayern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V verpflichtend ein. Dies gilt für zunächst nur für private Krankentransporteure. Die Unternehmer wurden bereits von der AOK angeschrieben.
Zum 01.07.2011 soll die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch dann verpflichtend werden. Reichen Sie nach dem 30.06.2011 noch Rechnungen in Papierform ein, drohen Ihnen Rechnungskürzungen in Höhe von 5% der Bruttorechnungssumme. Mehr Infos finden Sie hier.
Welcher Browser

Internet Explorer, Firefox und Co
Um mit dem DMRZ abzurechnen, benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss. Wir unterstützen alle aktuellen Browser. Das DMRZ bietet mit seiner Internet-Abrechnungslösung auch Mac- und Linux-Nutzern die Möglichkeit, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen.
Kunden werben Kunden

Je 10 Euro für Sie und den Geworbenen
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.
10 Euro-Gutschrift
Wir helfen Ihnen weiter

Rückläuferbearbeitung beim DMRZ
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Keine versteckten Kosten beim DMRZ

Keine versteckten Kosten beim DMRZ
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Keine versteckten Kosten
Infos aus erster Hand

DMRZ-Newsletter, jeden Monat neu!
Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzug der DTA in Ihrem Bereich und erfahren Sie, welche neuen Funktionen wir in unserer Online-Plattform umgesezt haben. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.
Kostenlose Inklusivleistungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Jetzt kostenlos testen >




