DTA-Umstellung für Taxi- und Mietwagenunternehmer

AOK führt in Berlin und Brandenburg DTA-Pflicht ein

Krankentransporteure in Berlin und Brandenburg aufgepasst! Zum 1. Juni 2011 führt die AOK Nordost in Berlin und Brandenburg die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V verpflichtend ein. Dies gilt für Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Rollstuhl-, Liegend- und Tragestuhltransporte. Zurzeit werden die Unternehmer von der AOK angeschrieben; es läuft bereits das Testverfahren, während dessen sowohl Papierrechnungen als auch elektronische Daten übermittelt werden können.

Zum 01.06.2011 soll die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch dann verpflichtend werden. Reichen Sie nach dem 31.05.2011 noch Rechnungen in Papierform ein, drohen Ihnen Rechnungskürzungen in Höhe von 5% der Bruttorechnungssumme.

Das DMRZ: Die erste Wahl

Über das DMRZ rechnet man günstig für nur 0,5 % der Rechnungssumme abBesser, Sie rechnen Ihre Krankenfahrten einfach und günstig über das DMRZ ab: Für nur 0,5 Prozent! Wir stellen Ihnen eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Krankenkassen abzurechnen. Diese entspricht allen Richtlinien für die elektronische Abrechnung per DTA laut § 302 SGB V. Die zugehörigen Rahmenverträge hinterlegen wir zeitnah für Sie im DMRZ-System, so dass die Abrechnung für Sie noch komfortabler wird.

Möglichkeiten, die elektronische Abrechnung durchzuführen:

Die wenigsten wollen oder können eine Rechnungskürzung von fünf Prozent in Kauf nehmen. Am Anfang der Umstellung steht daher die Suche nach einer Lösung, um die Abrechnung rechtskonform durchzuführen. Für die Leistungserbringer ist dies mit der Frage verbunden: "Wie kann ich in Zukunft einfach und günstig abrechnen, behalte den Überblick über alle Posten und bekomme mein Geld schnell ausgezahlt?"

Abrechnungszentren

Ein Abrechnungsdienstleister übernimmt für den Leistungserbringer die komplette Belegerfassung und Kommunikation mit den Krankenkassen. Das funktioniert so: Der Leistungserbringer sendet seine Papierbelege an das Abrechnungszentrum, welches alle Daten über eine eigene Software erfasst und elektronisch mit den Krankenkassen abrechnet. Der Unternehmer muss die Abrechnungsdaten in diesem Fall zwar nicht selber eingeben, hat die Belege aber ordentlich aufzubereiten und zahlt dafür oft zwei bis acht Prozent der Bruttorechnungssumme.

Abrechnungssoftware

Es gibt zurzeit über 30 Hersteller, die Software für die Abrechnung von Krankentransporten anbieten. Der Leistungserbringer kauft Lizenzen für die Software, die er selber auf dem PC installieren muss. Zur Abrechnung gibt er die relevanten Daten am PC ein. Die meisten Softwarelösungen setzen sich aus unterschiedlichen Modulen zusammen. Die Software wird umso teurer, je mehr Module angeschafft werden. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten fallen ggf. noch Gebühren für Updates und Wartungskosten an. Diese sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich.

Online abrechnen

Wer günstig selber abrechnen möchte, kann dies über die Internet-Plattform des DMRZ tun. Auf unser Online-Portal kann mit den meisten Internetbrowsern zugegriffen werden. Es muss also keine Software auf dem eigenen PC installiert werden. Zur Abrechnung erfasst der Leistungserbringer alle Transportscheine online und kann am Ende Rechnungen generieren, die verschlüsselt per DTA an die Krankenkassen übersendet werden. Da keine Kosten für Software, Updates oder Support anfallen, zahlt der Unternehmer nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt.

Kostenlose Inklusivleistungen

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Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Die Broschüre erklärt, wie Fahrer von Krankentransporten direkt und einfach Ihre Fahrten über das Online-Abrechnungssystem des DMRZ erfassen können. Leichter geht die Erfassung kaum. Lesen Sie, wie Sie Zeit, Geld und Nerven sparen.

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Mit FleetQ brauchen Sie keine Dispositionssoftware, sparen sich die Beauftragung eines Abrechnungsdienstleisters, verfolgen Ihre Fahrzeuge live am Bildschirm und rechnen mit nur einem Mausklick für 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme mit allen Kostenträgern ab.

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Der Anwenderbericht mit dem Taxiunternehmen Schirp aus Gummersbach ermöglicht Ihnen den Einblick in die Arbeit mit dem DMRZ - aus Kundensicht.

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Der Taxiflyer gibt Taxi- und Mietwagenunternehmern einen kurzen Überblick über die DTA-Abrechnung, die Funktionsweise der DMRZ- Abrechnungsplattform und die günstige Vorfinanzierung.

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Rechtliche Hinweise: *zzgl. MwSt. = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern
** = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife.