DTA-Umstellung für privaten Krankentransport
AOK führt in Bayern DTA-Pflicht ein
Krankentransporteure in Bayern aufgepasst! Zum 1. Juli 2011 führt die AOK Bayern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) verpflichtend ein. Bereits im Juli 2010 wurden private Krankentransportunternehmen von der AOK Bayern über die bevorstehende Einführung des DTA nach § 302 SGB V informiert.

Jetzt ist es so weit. Die Testphase läuft bereits seit dem 1. Januar 2011. Schon jetzt kann also per DTA abgerechnet werden. Zum 01.07.2011 ist die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch dann verpflichtend. Werden nach dem 30.06.2011 noch Rechnungen in Papierform eingereicht, drohen Rechnungskürzungen in Höhe von 5% der Bruttorechnungssumme.
Das DMRZ: Die erste Wahl
Über das DMRZ rechnet man günstig für nur 0,5 % der Rechnungssumme abBesser, Sie rechnen Ihre Krankenfahrten einfach und günstig über das DMRZ ab: Für nur 0,5 Prozent! Wir stellen Ihnen eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Krankenkassen abzurechnen. Diese entspricht allen Richtlinien für die elektronische Abrechnung per DTA laut § 302 SGB V. Die zugehörigen Rahmenverträge hinterlegen wir zeitnah für Sie im DMRZ-System, so dass die Abrechnung für Sie noch komfortabler wird.
Möglichkeiten, die elektronische Abrechnung durchzuführen:
Die wenigsten wollen oder können eine Rechnungskürzung von fünf Prozent in Kauf nehmen. Am Anfang der Umstellung steht daher die Suche nach einer Lösung, um die Abrechnung rechtskonform durchzuführen. Für die Leistungserbringer ist dies mit der Frage verbunden: "Wie kann ich in Zukunft einfach und günstig abrechnen, behalte den Überblick über alle Posten und bekomme mein Geld schnell ausgezahlt?"
Abrechnungszentren
Ein Abrechnungsdienstleister übernimmt für den Leistungserbringer die komplette Belegerfassung und Kommunikation mit den Krankenkassen. Das funktioniert so: Der Leistungserbringer sendet seine Papierbelege an das Abrechnungszentrum, welches alle Daten über eine eigene Software erfasst und elektronisch mit den Krankenkassen abrechnet. Der Unternehmer muss die Abrechnungsdaten in diesem Fall zwar nicht selber eingeben, hat die Belege aber ordentlich aufzubereiten und zahlt dafür oft zwei bis acht Prozent der Bruttorechnungssumme.
Abrechnungssoftware
Es gibt zurzeit über 30 Hersteller, die Software für die Abrechnung von Krankentransporten anbieten. Der Leistungserbringer kauft Lizenzen für die Software, die er selber auf dem PC installieren muss. Zur Abrechnung gibt er die relevanten Daten am PC ein. Die meisten Softwarelösungen setzen sich aus unterschiedlichen Modulen zusammen. Die Software wird umso teurer, je mehr Module angeschafft werden. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten fallen ggf. noch Gebühren für Updates und Wartungskosten an. Diese sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich.
Online abrechnen
Wer günstig selber abrechnen möchte, kann dies über die Internet-Plattform des DMRZ tun. Auf unser Online-Portal kann mit den meisten Internetbrowsern zugegriffen werden. Es muss also keine Software auf dem eigenen PC installiert werden. Zur Abrechnung erfasst der Leistungserbringer alle Transportscheine online und kann am Ende Rechnungen generieren, die verschlüsselt per DTA an die Krankenkassen übersendet werden. Da keine Kosten für Software, Updates oder Support anfallen, zahlt der Unternehmer nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt.
Kostenlose Inklusivleistungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Jetzt kostenlos testen >







