DTA-Pflicht Berlin
BAHN-BKK und AOK-Berlin führen DTA-Pflicht ein
Seit dem 1. Oktober 2010 befindet sich die BAHN-BKK im Testverfahren für das maschinelle Abrechnungsverfahren (DTA). Dies gilt bundesweit für den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und die Leistungserbringer, die über die Genehmigung nach den Rettungsgesetzen verfügen.
Bis zum 31.12.2010 sollte das sogenannte Erprobungsverfahren stattfinden, während dessen die Übermittlung maschineller Abrechnungsdaten parallel zur Einreichung von Papierrechnungen erfolgen kann.
Ab dem 01.01.2011 sollte es dann zu Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent kommen, wenn die Abrechnungsdaten noch in Papierform eingereicht werden. Aufgrund vieler Rückmeldungen wird die BAHN-BKK Rechnungskürzungen erst ab dem 01.07.2011 in Anspruch nehmen.
Bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Berlin-Brandenburg ist seit dem 1.12.2010 die Einreichung von elektronischen Rechnungsdateien nach dem Datenträgeraustauschverfahren (DTA) verpflichtend. Wer jetzt noch Papierrechnungen einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von 5 % der Rechnungssumme.
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