BKKs Rahmenverträge Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein: BKKS aus Rahmenvertrag ausgetreten
Der BKK-Landesverband NORDWEST und die beigetretenen Betriebskrankenkassen sind aus der Rahmenvereinbarung 4611150 ausgetreten. Somit sind sie seit dem 01.12.2010 nicht mehr Vertragspartner des Landesverbandes für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V.
Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Krankenfahrten zu Lasten der Betriebskrankenkassen nach dem jeweils gültigen Taxi- bzw. Mietwagentarif abgerechnet werden müssen.
Solange Ihnen noch keine Tarifkennzeichen und Positionsnummern mitgeteilt wurden, kann die Abrechnung über unseren Vertrag 4699STV (Taxi/Mietwagen- Sondertarifvereinbarung) vorgenommen werden.
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