AOK führt in Bayern DTA-Pflicht ein
Zum 1. Juli 2011 führt die AOK Bayern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) für den privaten Krankentransport verpflichtend ein. Werden nach dem 30.06.2011 noch Rechnungen in Papierform eingereicht, drohen Rechnungskürzungen in Höhe von 5% der Bruttosrechnungssumme.
Kostenlose Inklusivleistungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Jetzt kostenlos testen >

