Rezeptabrechnung und DTA-Abrechnung

Pressemitteilungen 2007

Hier finden Sie alle Presseveröffentlichungen aus dem Jahr 2007

6. November: Kostenersparnis für sonstige Leistungserbringer

Die monatliche Abrechnung mit den Krankenkassen kann ganz schön ins Geld gehen. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Das ist zu viel sagt ein junges Start-Up-Unternehmen und bietet eine einfache Online-Abrechnung für nur 0,5 Prozent an.

12. November 2007: "Wir wollen der Standard bei der Abrechnung mit den Krankenkassen werden"

Interview mit Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ). Das DMRZ bietet sonstigen Leistungserbringer eine unschlagbar günstige Methode an, direkt per Internet mit den Krankenkassen abzurechnen.

19. November: Krankentransporte mit Krankenkassen mit nur 0,5 Prozent abrechnen

Für Rettungsdienste, Mietwagen- und Taxi-Unternehmen, die ihre Krankenfahrten und Rettungstransporte mit den Krankenkassen abrechnen, kann es künftig teuer werden. Jetzt droht die AOK Niedersachsen mit Abzügen in Höhe von fünf Prozent, wenn die Abrechnung nicht nach dem elektronischen Verfahren nach §302 SGB V erfolgt. Wer das nicht zahlen will, der sollte seine Krankentransportleistungen künftig mit der kostengünstigen Lösung des Deutschen Medizinrechentrums abrechnen und so viel Geld sparen.

26. November: Taxifahrer und Behindertentransporte müssen ab Februar 2008 in NRW elektronisch nach §302 abrechnen

Seit dem Wochenende ist es amtlich: Taxifahrer und Behindertentransporte müssen bei der AOK-Rheinland ab dem 1. Februar 2008 elektronisch nach §302 SGB V abrechnen. Damit kann der Datenaustausch mit gesetzlichen Krankenkassen teuer werden. Wer seine Abrechnungsunterlagen noch in Papierform einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von 5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums vermeiden Sie diese Mehrkosten und rechnen bequem per Internet mit nur 0,5 Prozent ab.

4.Dezember: Augenoptiker und Augenärzte können aufatmen

Für Augenoptiker und Augenärzte ist in vielen Bundesländern seit letztem Jahr die elektronische Abrechnung mit den Krankenkassen zur Pflicht geworden. Wer seit dem Stichtag noch Papierrechnungen an die gesetzlichen Krankenkassen schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Bruttoumsätze abgezogen. Viele Leistungserbringer haben bisher noch keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V gefunden und nehmen die Leistungskürzungen zähneknirschend in Kauf. Das muss nicht sein. Jetzt bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum eine günstige Lösung zur Abrechnung via Internet an. Eine teure und komplizierte Software ist dazu nicht nötig.

10. Dezember: Unschlagbar einfache Rezeptabrechnung im Internet

Rezeptabrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem Geld. Wer als Leistungserbringer etwa mit einem teuren Abrechnungszentrum oder direkt mit den Krankenkassen abrechnet, der zahlt garantiert zu viel. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet jetzt Leistungserbringern von Heilmitteln, beispielsweise im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Podologie und Ergotherapie eine sehr einfache und mit 0,5 Prozent sehr kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung von Heilmittelverordnungen nach §302 SGB V (Datenträgeraustausch). Der Clou: Nach nur wenigen Minuten kann der Leistungserbringer mit den Kassen abrechnen.

Welcher Browser

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Um mit dem DMRZ abzurechnen, benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss. Wir unterstützen alle aktuellen Browser. Das DMRZ bietet mit seiner Internet-Abrechnungslösung auch Mac- und Linux-Nutzern die Möglichkeit, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen.

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Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.

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Keine versteckten Kosten beim DMRZ

Keine versteckten Kosten beim DMRZ

Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Keine versteckten Kosten

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