Rezeptabrechnung und DTA-Abrechnung
Pressemitteilungen 2007
Hier finden Sie alle Presseveröffentlichungen aus dem Jahr 2007
6. November: Kostenersparnis für sonstige Leistungserbringer
Die monatliche Abrechnung mit den Krankenkassen kann ganz schön ins Geld gehen. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Das ist zu viel sagt ein junges Start-Up-Unternehmen und bietet eine einfache Online-Abrechnung für nur 0,5 Prozent an.
12. November 2007: "Wir wollen der Standard bei der Abrechnung mit den Krankenkassen werden"
Interview mit Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ). Das DMRZ bietet sonstigen Leistungserbringer eine unschlagbar günstige Methode an, direkt per Internet mit den Krankenkassen abzurechnen.
19. November: Krankentransporte mit Krankenkassen mit nur 0,5 Prozent abrechnen
Für Rettungsdienste, Mietwagen- und Taxi-Unternehmen, die ihre Krankenfahrten und Rettungstransporte mit den Krankenkassen abrechnen, kann es künftig teuer werden. Jetzt droht die AOK Niedersachsen mit Abzügen in Höhe von fünf Prozent, wenn die Abrechnung nicht nach dem elektronischen Verfahren nach §302 SGB V erfolgt. Wer das nicht zahlen will, der sollte seine Krankentransportleistungen künftig mit der kostengünstigen Lösung des Deutschen Medizinrechentrums abrechnen und so viel Geld sparen.
26. November: Taxifahrer und Behindertentransporte müssen ab Februar 2008 in NRW elektronisch nach §302 abrechnen
Seit dem Wochenende ist es amtlich: Taxifahrer und Behindertentransporte müssen bei der AOK-Rheinland ab dem 1. Februar 2008 elektronisch nach §302 SGB V abrechnen. Damit kann der Datenaustausch mit gesetzlichen Krankenkassen teuer werden. Wer seine Abrechnungsunterlagen noch in Papierform einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von 5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums vermeiden Sie diese Mehrkosten und rechnen bequem per Internet mit nur 0,5 Prozent ab.
4.Dezember: Augenoptiker und Augenärzte können aufatmen
Für Augenoptiker und Augenärzte ist in vielen Bundesländern seit letztem Jahr die elektronische Abrechnung mit den Krankenkassen zur Pflicht geworden. Wer seit dem Stichtag noch Papierrechnungen an die gesetzlichen Krankenkassen schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Bruttoumsätze abgezogen. Viele Leistungserbringer haben bisher noch keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V gefunden und nehmen die Leistungskürzungen zähneknirschend in Kauf. Das muss nicht sein. Jetzt bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum eine günstige Lösung zur Abrechnung via Internet an. Eine teure und komplizierte Software ist dazu nicht nötig.
10. Dezember: Unschlagbar einfache Rezeptabrechnung im Internet
Rezeptabrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem Geld. Wer als Leistungserbringer etwa mit einem teuren Abrechnungszentrum oder direkt mit den Krankenkassen abrechnet, der zahlt garantiert zu viel. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet jetzt Leistungserbringern von Heilmitteln, beispielsweise im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Podologie und Ergotherapie eine sehr einfache und mit 0,5 Prozent sehr kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung von Heilmittelverordnungen nach §302 SGB V (Datenträgeraustausch). Der Clou: Nach nur wenigen Minuten kann der Leistungserbringer mit den Kassen abrechnen.
Welcher Browser

Internet Explorer, Firefox und Co
Um mit dem DMRZ abzurechnen, benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss. Wir unterstützen alle aktuellen Browser. Das DMRZ bietet mit seiner Internet-Abrechnungslösung auch Mac- und Linux-Nutzern die Möglichkeit, mit den Krankenkassen elektronisch abzurechnen.
Kunden werben Kunden

Je 10 Euro für Sie und den Geworbenen
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.
10 Euro-Gutschrift
Wir helfen Ihnen weiter

Rückläuferbearbeitung beim DMRZ
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Keine versteckten Kosten beim DMRZ

Keine versteckten Kosten beim DMRZ
Wir werden oft gefragt, ob neben den 0,5 Prozent zur Abrechnung mit den Krankenkassen weitere Kosten entstehen. Nein. Abrechnen über das DMRZ kostet lediglich 0,5 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages zzgl. MwSt.
Keine versteckten Kosten
Infos aus erster Hand

DMRZ-Newsletter, jeden Monat neu!
Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzug der DTA in Ihrem Bereich und erfahren Sie, welche neuen Funktionen wir in unserer Online-Plattform umgesezt haben. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.
Kostenlose Inklusivleistungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Jetzt kostenlos testen >
