Vergütungsvereinbarungen

Neue Vergütungsvereinbarung für Schleswig-Holstein

Der ABVP hat Vergütungsverhandlungen geführt und stellte Anfang dieses Jahres die Ergebnisse vor.

So gelten für Anbieter von Häuslicher Krankenpflege in Schleswig-Holstein ab dem 1.1.2011 (zunächst bis zum 31.03.2012) folgende SGB V-Vergütungen:
§ 37 Abs. 1: 23,00 EUR (alter Wert: 22,08 EUR)
§ 37 Abs. 2: 9,21 EUR (alter Wert: 9,11 EUR)
§ 38: 17,50 EUR (alter Wert: 16,56 EUR)
Wir haben diese Neuerungen bereits für Sie auf der DMRZ-Plattform hinterlegt.

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