Podologen rechnen per DTA ab

Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?

  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Softwareinstallation erforderlich
  • Keine Lizenzkosten / Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen oder zeitliche Bindung

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Das DMRZ ist die ideale Abrechungsvariante für Heilmittelerbringer

Podologische Leistungen für nur 0,5 Prozent abrechnen

Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Podologen bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser.

Warum soll ich mit dem DMRZ abrechnen?

Sie zahlen nur 0,5 Prozent der Rechnungssumme. So günstig ist sonst kein Anbieter. Der Vorteil speziell für Sie: Sollten Sie pro Monat nur wenige Behandlungen abzurechnen haben, zahlen Sie auch nur für diese Abrechnungsfälle. Denn einen Mindestumsatz gibt es bei uns nicht.

Warum muss ich elektronisch abrechnen?

Für Podologen - die zur Gruppe der Heilmittelerbringer gehören - wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach §302 SGB V bereits eingeführt. Rechnen Sie Behandlungen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. 

Was kann ich als Podologe mit den Krankenkassen abrechnen?

Der Begriff Podologie bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Der Podologe ist aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker als bislang einzige Gruppe von den Kassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können.

Neue Verträge hinterlegt

Unsere Softwareentwickler hinterlegen Ihre Vergütungsvereinbarungen kostenlos auf der DMRZ-Plattform.

Aktuell wurden für Physiotherapeuten Verträge mit der AOK Sachsen-Anhalt, der LKK bundesweit sowie dem vdek Ost und West hinterlegt.
Zu den neuen Verträgen

Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.

So einfach rechnen Sie als Podologe ab

Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.  

Ihr Nutzen als Podologe

  • Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
  • Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung



Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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Informationsflyer zur Abrechnung für Podologen

Sie bieten podologische Leistungen an und möchten Ihre Verordnungen günstig und einfach mit den Kostenträgern abrechnen? Dann finden Sie hier die Information, die Sie suchen.

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Tipp: Heilmittelverordnungen splitten

Zwischen den Jahren: HeilmittelVO splitten

Die Vereinigte IKK fordert für Heilmittelverordnungen, bei denen Leistungen zwischen den Jahren stattgefunden haben, eine Splittung der Abrechnungen.

Heilmittel Verordnungen splitten

Kundenmeinungen

"Das DMRZ kann ich weiterempfehlen, weil es übersichtlich, kostengünstig, gut verständlich und praktisch ist."

Podologische Praxis Christiane Toetz, Lünen
Christiane Toetz

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Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung eintragen?

Wenn sich eine Therapie über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, können abhängig vom jeweiligen Behandlungstermin Zuzahlungen anfallen. Im unteren Bereich der Maske 'Heilmittelverordnungen' finden Sie eine Tabelle, in der Sie pro Jahr den Beginn der Zuzahlungsbefreiung des Versicherten eintragen können. Erfassen Sie bitte pro Jahr einen Datensatz.

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