Hilfsmittel als Augenarzt mit den Krankenkassen abrechnen

Ihr Nutzen als Augenarzt

  • Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
  • Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
  • Kompetenter, kostenloser Support
  • Immer auf dem neusten Stand
  • Keine Softwareinstallation erforderlich
  • Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
  • Kein Mindestvolumen oder zeitliche Bindung

Jetzt kostenlos anmelden >

Augenärzte aufgepasst! Elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA)

Augenärzte rechnen für nur 0,5 Prozent Hilfsmittel mit den Krankenkassen ab

Für Augenärzte und Optiker ist in vielen Bundesländern bereits 2007 die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach §302 SGB V mit den Krankenkassen zur Pflicht geworden. Wer seit dem Stichtag noch Papierrechnungen an die gesetzlichen Krankenkassen schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Bruttoumsätze abgezogen. Das muss nicht sein, denn das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine günstige Lösung zur Abrechnung via Internet an. Eine teure und komplizierte Software ist dazu nicht nötig.

Was muss ich bei der Eingabe von Abrechnungs-Positionsnummern beachten?

Sofern für Hilfsmittel bundeseinheitlich zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummern gelten, sind diese immer bei der Abrechnung anzugeben. Dies gilt auch, wenn die Leistungen aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht, Festbeträge für Hilfsmittel festgesetzt oder Vertragspreise auf Produktart- oder Untergruppenebene vereinbart wurden.

Was mache ich, wenn keine 10-stelligen Positionsnummern vergeben wurden?

Wurden bundeseinheitlich noch keine zehnstelligen Hilfsmittelpositionsnummern vergeben, aber die Struktur der jeweiligen Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses nach Paragraph 128 SGB V existiert bereits, muss bei der Abrechnung die erste bis siebte Stelle der Hilfsmittelposition (Produktart) angegeben werden. An die achte Stelle ist die Ziffer '9' einzufügen. Die neunte und zehnte Stelle ist mit Nullen '0' zu füllen. Ist ein Festbetrag auf Basis einer zehnstelligen Positionsnummer festgelegt worden, ist diese bei der Abrechnung komplett anzugeben. Besteht noch keine Struktur einer Produktgruppe (z. B. Prothesen), aber eine Vertragspositionsnummer, muss an der ersten und zweiten Stelle die Nummer der Produktgruppe und rechtsbündig die Vertragspositionsnummer angegeben werden. Die insgesamt zehnstellige Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer ist in der Mitte mit Nullen '0' zu vervollständigen.

Beispiel für Augenärzte und Augenoptiker zur Abrechnung

Beispiel: Produktgruppe 24 'Prothesen', Vertragspositionsnummer '123', Angabe: 2400000123. Sofern auch keine Vertragspositionsnummer existiert, muss die Nummer der Produktgruppe angegeben werden. Die insgesamt zehnstellige Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer ist mit den Ziffern '0' zu vervollständigen (Beispiel: Produktgruppe Prothesen 2400000000).

Wichtige Zusatzinformationen für Augenärzte und Augenoptiker

 

Sofern abweichend von der Verordnung höherwertige Hilfsmittel abgegeben werden, so ist bei der Abrechnung entsprechend der Vergütungssystematik die verordnete Produktuntergruppe (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur sechsten Stelle) oder die verordnete Produktart (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur siebten Stelle) anzugeben.

Die insgesamt zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer ist mit den Ziffern '0' zu vervollständigen. Darüber hinaus ist das Kennzeichen für Hilfsmittel '06 = Abgabe eines von der Verordnung abweichenden, höherwertigen Hilfsmittels' und in der Beschreibung der Rechnungsposition die zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer oder, sofern noch nicht vergeben, der Name des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels aufzuführen.

Sie sind noch kein Kunde? Dann sollten Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich anmelden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


Jetzt kostenlos anmelden >

Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Login

Passwort vergessen?

© 2008-2011 DMRZ GmbH Sitemap ι Impressum ι Nutzungsbedingungen ι Datenschutzerklärung ι Suche ι Google-Sitemap

Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):

Pflege ι Heilmittel ι Hilfsmittel ι Krankentransport ι Hebammen ι Rehabilitationssport ι Mobilitätshilfe ι Inkontinenz