Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
- Wenn Sie mit dem DMRZ schneller und einfacher arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie
- Erfahren Sie, wie Sie Rechnngen drucken,
- Tarifkennzeichen hinterlegen
- oder Rechnungen stornieren

26.01.2010: Ein Chefarzt im Krankenhaus sorgt sich in erster Linie um das Wohl seiner Patienten. Für die Abrechnung von Privatpatienten bleibt da kaum Zeit. Oftmals wird die wenige Freizeit dann darauf verwendet, am Wochenende Rechnungen zu schreiben und zu kontrollieren, ob die Leistungen denn auch wirklich bezahlt wurden. Ist das nicht der Fall, müssen die Patienten gemahnt werden – was ebenfalls viel Zeit kostet. Das muss nicht sein. Wenn ein Patient dann gar nicht zahlt, lohnt meist der Aufwand eines Gerichtsverfahrens nicht. Zu aufwendig, zu hohe Kosten. Die Folge: 30 Prozent der privatärztlichen Honorare werden schlicht nicht bezahlt.

Das Deutsche Medizinrechenzentrum macht bald Schluss damit. Durch eine Kooperation mit dem renommierten Inkasso-Unternehmen "Rhenus Inkasso" können wir ab Dezember allen Chefärzten eine Lösung anbieten, bei der Sie in fast 100 Prozent der Fälle ihr Geld bekommen. Mit der neuen Abrechnungslösung des DMRZ können Chefärzte künftig - komfortabel wie andere Leistungserbringergruppen - über das Internet abrechnen. Sie brauchen nur einen PC mit Internetzugang und einen persönlichen Zugang zur Abrechnungs-Plattform des DMRZ. Geben Sie Ihre Rechnungen einfach in Ihren Arbeitspausen ein. Eine Maske speziell für die Abrechnung der GOÄ unterstützt Sie dabei. Auf Wunsch drucken wir dann die Rechnungen aus und unser Partner Rhenus Inkasso sorgt dafür, dass es nicht zu Zahlungsausfällen kommt.
Die Leistungen der Rhenus Inkasso GmbH umfassen:
1. Empfangnahme von Geld, Wertsachen, Urkunden etc. mit schuldbefreiender Wirkung
2. Durchführung aller im Zusammenhang mit der einzuziehenden Forderung zu treffenden Absprachen, Vereinbarungen, Maßnahmen etc., ggf. auch mit Dritten
3. Vereinbarung von Ratenzahlungen, Forderungsnachlässen, Zahlungsfristen oder der Stundung von Forderungen mit dem Schuldner oder Dritten
4. Abgabe rechtsgestaltender und sonstiger einseitiger Erklärungen, wie z. B. Kündigung und Anfechtung gegenüber dem Gegner oder anderen Dritten
Dafür zahlt der Auftraggeber eine pauschale Auftragsgebühr in Höhe von
Mit einem Blick in das DMRZ-System können Sie jederzeit kontrollieren, welche Rechnungen bezahlt wurden. Für Chefärzte heißt das: Einmal die Rechnung eingeben, den Rest übernehmen wir.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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