Hilfsmittel für 0,5 Prozent mit den Krankenkassen abrechnen
Die DTA-Abrechnungslösung für alle Hilfsmittellieferanten
Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet Leistungserbringern aus der Medizintechnik, Medizinproduktehandel, Home-Care Unternehmen, Sanitätshäusern und allen weiteren Leistungserbringern von Hilfsmitteln eine einfache und kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung

Für Perücken, Haarteile und Tressen erstatten die Krankenkassen – je nach Fall – einen bestimmten Anteil.

Als Sanitätshaus haben Sie viele Kunden, die Sanitätsbedarf - sogenannte Hilfsmittel - direkt im Geschäft erwerben und bezahlen.

Mit der Lösung des DMRZ rechnen Orthopädieschuhmacher bequem und einfach per Internet ab. Eine eigene Software ist nicht nötig.

Orthopädiemechaniker, Orthopädieschuhmacher und Prothesenhersteller rechnen bequem und einfach per Internet ab.

Orthopädiemechaniker, Orthopädieschuhmacher und Prothesenhersteller rechnen bequem und einfach per Internet ab.

Medizintechnik Anbieter rechnen per DTA mit der Krankenkasse für nur 0,5 % über das DMRZ ab.

Wenn Sie eine Branchensoftware nutzen, kann Ihr Softwarehersteller meist problemlos eine Schnittstelle zum DMRZ einrichten.

Um den vollen Betrag z.B. eines Hörgerätes zu erhalten, sollten Sie über das DMRZ abrechnen.

Für Hilfsmittelanbieter wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per DTA nach § 302 SGB V eingeführt.

Für Augenärzte ist in vielen Bundesländern die Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach §302 SGB V Pflicht.

Hilfsmittel wie Brillengläser, sonstige Sehhilfen und Kontaktlinsen werden bequem und einfach per Internet abgerechnet.
Von der Knappschaft werden keine aktuellen Kostenträgerdateien mehr bereitgestellt. Haben Sie Rechnungen an die Knappschaft zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Anschriften ...
Warum soll ich als Hilfsmittellieferant über das DMRZ abrechnen?
Weil Sie ganz einfach mit den gesetzlichen Kostenträgern nach § 302 SGB V online abrechenen können zu einem äußerst günstigen Satz: Für nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme, ganz ohne versteckte zusätzliche Kosten.
Warum muss ich elektronisch abrechnen?
Für Hilfsmittelanbieter wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V bereits eingeführt. Rechnen Sie Hilfsmittel nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Alternativ: Übernahme von Daten aus Ihrer Branchensoftware
Für alle, die ihre hergebrachte Software-Lösung weiter nutzen möchten, aber dennoch in den Genuss der günstigen Konditionen des Deutschen Medizinrechenzentrums kommen wollen, gibt es ebenfalls eine Lösung: Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine einfache Schnittstelle im CSV Format (Excel) an, um Rechnungsdaten aus Ihrer Branchensoftware zu übernehmen und im richtigen Format an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Daten aus Ihrer Branchensoftware laden Sie dann einfach per Mausklick in das Online-System des DMRZ. Dort werden Ihre Rechnungen wie oben beschrieben weiterverarbeitet.
Datenübernahme über Softwareschnittstelle
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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