Die Abrechnungslösung für
- Podologen
- Physiotherapeuten, Krankengymnasten
- medizinische Badebetriebe
- Masseure
- Logopäden
- Kurbetriebe
- Gebärdensprachdolmetscher
- Frühförderung, Ergotherapeuten

Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet Leistungserbringern von Heilmitteln, beispielsweise im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ergotherapie eine einfache und kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung von Heilmittelverordnungen nach §302 SGB V.
Bequem über das Internet, für nur 0,5% der Bruttorechnungssumme, ohne versteckte Zusatzkosten. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig. Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser.
Für Heilmittelerbringer wurde in den meisten Bundesländern die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) bereits eingeführt. Rechnen Sie Heilmittel nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. Das passiert Ihnen mit dem DMRZ nicht, da Sie über uns nach dem vorschriebenen DTA-Verfahren abrechnen.
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?
Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr
Die Vereinigte IKK fordert für Heilmittelverordnungen, bei denen Leistungen zwischen den Jahren stattgefunden haben, eine Splittung der Abrechnungen.
Nachdem Sie Ihre Rechnungen versendet haben, sollte Ihr Geld spätestens nach 28 Tagen auf Ihrem Konto eingehen. So sieht zumindest das Zahlungsziel der meisten Kranken- und Pflegekassen aus. Aber was bedeutet das genau, "nachdem die Rechnungen versendet wurden"?

Mit dem kostenlosen Vertrags-Service wird die Abrechnung über das DMRZ zum Kinderspiel. Wer sich als Leistungserbringer beim DMRZ anmeldet, der kann seine Einzelverträge kostenlos im Internet-System des Deutschen Medizinrechenzentrums hinterlegen lassen. Damit entfällt die lästige Eingabe der Positionsnummern. Möglich ist diese innovative Abrechnungsmethode, da die Spezialisten des DMRZ in ständigem Kontakt mit den Kostenträgern und den Verkehrsverbänden stehen, von denen sie über die aktuelle Rahmenvertragssituation informiert werden.
Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):
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